Die Fraktionen von BÜNDIS 90/DIE GRÜNEN und CDU bitten unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
1) Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöOAB) bittet die Verwaltung, den Mitgliedern der Bezirksvertretungen die an die jeweilige Bezirksvertretung gerichteten Eingaben und Beschwerden vollständig zur Verfügung zu stellen. Insbesondere sollen die Kontaktdaten der Petent*innen den Mitgliedern unkompliziert zugänglich gemacht werden.
2) Die Petent*innen sollen von den Bezirksverwaltungsstellen beziehungsweise der Geschäftsführung des ABöOAB darüber informiert werden, dass ihre Eingaben an alle Mitglieder der Bezirksvertretung beziehungsweise an alle Mitglieder des Ausschusses weitergeleitet werden.
3) Der Ausschuss bittet die Verwaltung, die Eingaben an die Bezirksvertretungen und an den ABöOAB, sofern diese keine nicht-öffentlichen Belange betreffen, gemeinsam mit den übrigen öffentlichen Sitzungsunterlagen auf den Netzseiten der Stadt rechtzeitig vor Sitzungsbeginn zu veröffentlichen. Die Petent*innen sollen von den Bezirksverwaltungsstellen beziehungsweise der Geschäftsführung des ABöOAB darüber informiert werden, dass ihre Eingaben auf den Netzseiten der Stadt Dortmund veröffentlicht werden. Die Kontaktdaten der Petent*innen sind für die Veröffentlichung auf den Netzseiten der Stadt grundsätzlich unkenntlich zu machen. Gleiches gilt für Ausführungen in den Eingaben, die Rückschlüsse auf den genauen Wohnort der Petent*innen zulassen. Auf Wunsch der Petent*innen können deren Eingaben aber vollständig und insbesondere mit deren Kontaktdaten auf den Netzseiten der Stadt Dortmund veröffentlicht werden.
4) Der Ausschuss bittet die Verwaltung zur Umsetzung der vorgenannten Punkte bis Ende 2021 einen Bericht zu erstatten.
Begründung:
Für die politische Bewertung ist es für die Mitglieder der Bezirksvertretungen mitunter sehr hilfreich neben den schriftlichen Eingaben zusätzlich mit den Petent*innen in einen weiteren Austausch eintreten zu können. Den Mitgliedern des ABöOABs werden die Kontaktdaten der Petent*innen uneingeschränkt übermittelt. In den Bezirksvertretungen wurde dies unterschiedlich gehandhabt. Teilweise wurden Kontaktdaten lediglich auf Nachfrage von den Bezirksverwaltungsstellenleiter*innen zur Verfügung gestellt.
Während die öffentlichen Sitzungsunterlagen rechtzeitig vor der Sitzung auf den Netzseiten der Stadt Dortmund (https://rathaus.dortmund.de/dosys/doRat.nsf/) veröffentlicht werden, gilt dies für Eingaben nicht. Die Eingaben werden bisher (sofern die*der Petent*in zugestimmt hat) lediglich im Nachgang der Sitzung im Rahmen des Protokolls auf den Netzseiten der Stadt Dortmund veröffentlicht. Die Veröffentlichung der Tagesordnungen mitsamt der Sitzungsunterlagen dient (auch) dazu, die Öffentlichkeit über die Beratungsgegenstände der Gremien zu informieren. Dadurch ist es interessierten Personen und Institutionen aus der Stadtgesellschaft möglich, ihre Vorstellungen und Ideen zum Beratungsgegenstand noch vor der Beschlussfassung durch die Gremien in die vorgelagerte politische Diskussion einfließen zu lassen. Diese Möglichkeit besteht zu durch Eingaben aufgeworfenen Beratungsgegenständen für die Öffentlichkeit aktuell nur in eingeschränkter Weise, da aus der alleinigen Nennung des Tagesordnungspunktes der Beratungsgegenstand nicht ausreichend deutlich wird beziehungsweise werden kann. Diese Einschränkungen können durch die rechtzeitige Veröffentlichung der Eingaben auf den Netzseiten der Stadt Dortmund leicht behoben werden. Bei der Veröffentlichung der Eingaben auf den Netzseiten der Stadt Dortmund müssen die schutzwürdigen Interessen der Petent*innen durch eine grundsätzliche Anonymisierung gewahrt werden. Dazu müssen die Kontaktdaten unkenntlich gemacht werden. Gleiches gilt für Ausführungen in den Eingaben, die Rückschlüsse auf den genauen Wohnort der Petent*innen zulassen. Falls die Petent*innen dies wünschen, können deren vollständige Eingaben mitsamt Kontaktdaten aber auf den Netzseiten der Stadt veröffentlicht werden.