Die Dortmunder Wochenmärkte sind ein wichtiger Bestandteil der Nahversorgung, tragen zur Belebung der Innenstadt und der Stadtbezirke bei und leisten einen Beitrag zur Aufenthaltsqualität. Gleichzeitig stehen die Marktbeschicker*innen vor erheblichen Herausforderungen. Dazu gehören steigende Kosten, Nutzungskonkurrenzen durch Veranstaltungen, Veränderungen bei der Beschickung sowie teilweise langwierige Abstimmungs- und Verwaltungsprozesse.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um eine Stellungnahme sowie um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Allgemein
1. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, den Davidismarkt versuchsweise z.B. nach den Osterferien 2027 für einen Zeitraum von drei Monaten an einem Donnerstag oder Freitag in den Nachmittags- und Abendstunden stattfinden zu lassen? Welche organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen wären hierfür zu schaffen? - In Münster besteht nach unserer Kenntnis die Verpflichtung, den Hauptwochenmarkt mittwochs und samstags zu beschicken. Dies trägt zu Verlässlichkeit und Kontinuität bei. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung für eine entsprechende Regelung in Dortmund und welche Gründe sprechen dafür oder dagegen?
- Inwiefern könnte durch eine Trennung der Gebührensatzung für Märkte in den Innenstadtbezirken und den Außenbezirken eine gerechtere und rechtskonforme Gebührenverteilung erreicht werden, sodass die Märkte in Ortsteilzentren der Außenbezirke auf diese Weise besonders gefördert werden?
2. Kosten und Gebühren - Wie setzen sich die Kosten entsprechend der Gebührensatzung für die Dortmunder Wochenmärkte aktuell zusammen? Wir bitten insbesondere um eine nachvollziehbare Aufschlüsselung nach:
o Leistungen der EDG für Reinigung und Entsorgung,
o Personalkosten des Ordnungsamtes einschließlich Marktmeister*innen,
o Infrastruktur und Logistik wie z.B. Strom- und Wasseranschlüsse,
o sonstigen Kosten.
3. Beteiligung der Marktbeschicker*innen
Aus unserer Sicht sollten die Marktbeschicker*innen als unmittelbar betroffene Akteur*innen frühzeitig in wesentliche Planungen und Veränderungen der Wochenmärkte einbezogen werden. Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
5. Ob und wie werden die Marktbeschicker*innen sowie ihre Interessenvertretungen derzeit in Entscheidungen des Ordnungsamtes einbezogen, die unmittelbar die Wochenmärkte betreffen?
6. Wie kann sichergestellt werden, dass die Marktleute bereits im Vorfeld wesentlicher Planungen und Veränderungen beteiligt werden?
7. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die Interessenvertretung der Marktleute bei der Vergabe neuer Standplätze bzw. bei Anträgen auf neue oder veränderte Marktbeschickungen einzubeziehen, beispielsweise durch einen Beirat, eine Jury oder ein anderes verbindliches Beteiligungsformat?
4. Wochenmärkte und Veranstaltungen
8. Welche Möglichkeiten bestehen, die Öffnungs- bzw. Verkaufszeiten der Wochenmärkte bei besonderen Veranstaltungen und Festivitäten bedarfsgerecht zu verlängern, beispielsweise bis und nach 18 Uhr? Welche rechtlichen oder organisatorischen Voraussetzungen wären hierfür erforderlich?
9. Welche Möglichkeiten bestehen, die Marktbeschicker*innen beim Hansemarkt im November 2026 einzubeziehen und den Wochenmarkt während der Veranstaltung auch am Samstag und Sonntag stattfinden zu lassen?
10. Wie werden die Dortmunder Wochenmärkte bislang bei der Planung verkaufsoffener Sonntage berücksichtigt? Welche Möglichkeiten bestehen, die Marktleute künftig stärker einzubeziehen und Wochenmarktangebote mit verkaufsoffenen Sonntagen bzw. anderen Innenstadtveranstaltungen zu verknüpfen?
5. Friedensplatz und Verlagerungen des Wochenmarktes
11. An welchen Tagen musste der Wochenmarkt auf dem Hansaplatz in den vergangenen drei Jahren aufgrund anderer Veranstaltungen vollständig oder teilweise auf den Friedensplatz verlagert werden?
12. Nach welchen Kriterien wird entschieden, dass eine Veranstaltung auf dem Hansaplatz stattfindet und der Wochenmarkt dafür verlagert werden muss?






