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2. Juni 2021

Die Fraktionen BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und CDU bitten um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags.

Vor dem Hintergrund des Klimawandels leiden viele gängige Baumarten immer stärker unter Hitzestress. Längere Hitzeperioden, starke Bodenverdichtung, Starkregen, ungünstiger Wurzelraum, aber auch Krankheiten und Schädlinge führen dazu, dass sich Bäume in der Stadt an ihrem Standort oft nicht optimal entwickeln können. Ein gesundes, stressresistentes Baumsortiment hilft dabei, dass die Stadt auch in Zukunft von den Vorteilen des Stadtgrüns profitieren können.

1. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtplanung und Wohnen beauftragt die Verwaltung daher, ein Konzept für die Pflanzung von 5.000 zusätzlichen sogenannten „Zukunftsbäumen“ pro Jahr in Dortmund zu erarbeiten.

2. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtplanung und Wohnen setzt dabei das Ziel, dass so bis Ende 2025 ca. 25.000 „Zukunftsbäume“ gepflanzt werden.

3. Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung bei der allgemeinen Konzeption darauf zu achten, dass Monokulturen vermieden werden, um so die Baumbestände für die Zukunft zu sichern. Daher ist darauf zu achten, dass die Pflanzungen abwechslungsreich und standortgerecht gepflanzt werden.

4. Die Auswahl geeigneter Standorte und Baumarten obliegt der Verwaltung unter den Vorgaben, dass

4.1 ausschließlich klima- und schädlingsresistente Baumarten verpflanzt werden.
4.2 der öffentliche Straßenraum bei der Standortwahl stärker berücksichtigt wird, damit sich der Anteil von „Zukunftsbäumen“ im Straßenraum deutlich erhöht (Straßenbäume).

Dies soll im Konzept enthalten sein.

5. Die Verwaltung prüft, inwieweit Fördermittel akquiriert werden können und ob das Baumpflanzprogramm durch eine Spendenkampagne begleitet werden kann. Hierzu sei z.B. an die Spenden- und Pflanzaktion „Baumstarkes Dortmund“ erinnert.

6. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die interaktive Spendenkarte der Stadt Hamburg gegebenenfalls auch in Dortmund umgesetzt werden kann, um das Programm stärker in der Stadtgesellschaft zu verankern.

7. Die Verwaltung wird gebeten, ein umfassendes Konzept mit den beauftragten Anforderungen bis spätestens zum 4. Quartal 2021 vorzulegen.

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