Mit der Drucksache Nr. 33708-23 hat der Rat der Stadt Dortmund am 21. März 2024 den Gleichstellungsplan 2024–2028 zur Kenntnis genommen und dessen Umsetzung beschlossen. Der Gleichstellungsplan ist die siebte Fortschreibung nach Inkrafttreten des Landesgleichstellungsgesetzes NRW und gilt für alle Fachbereiche der Stadt Dortmund einschließlich ihrer Eigenbetriebe.
Der Gleichstellungsplan benennt für die verschiedenen Handlungsfelder konkrete Maßnahmen und Ziele. Für die Überprüfung der Zielerreichung wurden jeweils Zuständigkeiten sowie Nachweise und Kennzahlen festgelegt. Der bei Aufstellung des Plans bestehende Umsetzungsstand der einzelnen Maßnahmen wurde zudem mittels eines Ampelsystems dargestellt.
Der Gleichstellungsplan gilt vom 31. März 2024 bis zum 31. Dezember 2028 und sieht ausdrücklich eine Zwischenevaluation im Jahr 2026 vor.
Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt die Verwaltung um einen aktuellen Sachstandsbericht zur Umsetzung des Gleichstellungsplans und um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand der im Gleichstellungsplan 2024–2028 benannten Ziele und Maßnahmen? Wir bitten um eine tabellarische Übersicht aller 25 Ziele bzw. Maßnahmen mit
- dem im Gleichstellungsplan ausgewiesenen Ausgangsstand,
- dem aktuellen Umsetzungsstand,
- den jeweils vorgesehenen Nachweisen/Kennzahlen,
- den aktuell erreichten Werten bzw. Ergebnissen,
- den zuständigen Fachbereichen bzw. Stellen und
- dem vorgesehenen bzw. voraussichtlichen Zeitpunkt der Zielerreichung.
- Wie hat sich die im Gleichstellungsplan verwendete Ampelbewertung der einzelnen Maßnahmen seit Beschluss des Plans verändert? Welche Maßnahmen können aktuell als umgesetzt bzw. im Zeitplan befindlich bewertet werden und bei welchen Maßnahmen bestehen Verzögerungen oder Umsetzungsprobleme?
- Welche der für 2024 und 2025 vorgesehenen Maßnahmen und Zwischenziele wurden vollständig erreicht? Welche wurden bislang nur teilweise oder noch nicht erreicht?
- Bei welchen Zielen bzw. Maßnahmen zeichnet sich derzeit ab, dass die für den Zeitraum bis Ende 2028 angestrebte Zielerreichung gefährdet oder nicht realistisch ist? Was sind jeweils die Gründe dafür?
- Welche zusätzlichen oder veränderten Maßnahmen wurden seit Beschluss des Gleichstellungsplans ergriffen, wenn sich bei der Umsetzung gezeigt hat, dass die ursprünglich vorgesehenen Maßnahmen nicht ausreichen?
- In welchem Umfang wurden in den Fachbereichen Potenzialträgerinnen für Führungsaufgaben identifiziert und welche Maßnahmen zu ihrer beruflichen Entwicklung wurden seit Inkrafttreten des Gleichstellungsplans umgesetzt?
- Wie wird die für 2026 vorgesehene Zwischenevaluation des Gleichstellungsplans durchgeführt? Welche Kriterien und Kennzahlen werden hierfür herangezogen, wann soll die Evaluation abgeschlossen sein und wann werden die Ergebnisse den politischen Gremien vorgelegt?
- Ist vorgesehen, auf Grundlage der Zwischenevaluation Ziele oder Maßnahmen des Gleichstellungsplans anzupassen bzw. zusätzliche Maßnahmen aufzunehmen? Wenn ja, in welchen Bereichen sieht die Verwaltung bereits jetzt entsprechenden Anpassungsbedarf?
Begründung:
Der Rat der Stadt Dortmund hat mit der Drucksache Nr. 33708-23 die Umsetzung des Gleichstellungsplans 2024–2028 beschlossen. Der Plan versteht Frauen- und Gleichstellungsförderung als Querschnittsaufgabe der Stadtverwaltung und weist die Verantwortung für die Umsetzung konkreter Maßnahmen den jeweils zuständigen Stellen und Führungskräften zu.
Um Fortschritte nachvollziehbar und überprüfbar zu machen, enthält der Gleichstellungsplan für die einzelnen Maßnahmen Ziele sowie Nachweise und Kennzahlen. Der jeweilige Umsetzungsstand wird durch ein Ampelsystem kenntlich gemacht.
Nachdem inzwischen ein wesentlicher Teil des fünfjährigen Geltungszeitraums vergangen ist und für das Jahr 2026 eine Zwischenevaluation vorgesehen ist, soll mit der Anfrage transparent gemacht werden, welche Ziele bereits erreicht wurden, wo die Stadt im Zeitplan liegt und bei welchen Maßnahmen weiterer Handlungsbedarf besteht.






