Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstandsbericht zur Einführung einer digital unterstützten Parkraumkontrolle mittels Scan-Fahrzeugen in Dortmund und um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Welche konkreten Möglichkeiten ergeben sich aus Sicht der Verwaltung durch den zum 1. Juli 2026 in Kraft getretenen § 63g Straßenverkehrsgesetz (StVG) für den Einsatz von Scan-Fahrzeugen zur Kontrolle des ruhenden Verkehrs in Dortmund?
- Welche Vorbereitungen zur möglichen Einführung einer digital unterstützten Parkraumkontrolle mittels Scan-Fahrzeugen hat die Verwaltung seit Inkrafttreten der neuen Rechtsgrundlage getroffen? Welche Fachbereiche sind daran beteiligt und wie ist die weitere verwaltungsinterne Projektorganisation vorgesehen?
- Gibt es bereits einen Projekt- bzw. Zeitplan für die Prüfung und mögliche Einführung von Scan-Fahrzeugen in Dortmund? Falls ja, wird die Verwaltung gebeten, diesen darzustellen und insbesondere auszuführen,
- welche wesentlichen Arbeitsschritte vorgesehen sind,
- wann die notwendigen fachlichen, technischen, datenschutzrechtlichen und organisatorischen Prüfungen abgeschlossen werden sollen,
- wann eine Entscheidung über eine Pilotierung bzw. Einführung getroffen werden kann und
- zu welchem Zeitpunkt der ABöOAB erneut mit dem Thema befasst werden soll.
- Welche technischen und organisatorischen Voraussetzungen müssen für einen Einsatz in Dortmund noch geschaffen werden? Wie bewertet die Verwaltung dabei insbesondere den Stand der Digitalisierung von Parkberechtigungen, die Kennzeicheneingabe an Parkscheinautomaten, die erforderliche Datenbasis für Parkberechtigungen sowie die Verfügbarkeit der notwendigen Geodaten zum Parkraum? Wie ist der Umgang mit Anwohnendenparkausweisen und Parkplätzen für Menschen mit Behinderung?
- Inwieweit tauscht sich die Verwaltung bereits mit anderen Kommunen über deren Erfahrungen mit Scan-Fahrzeugen aus? Welche Erkenntnisse liegen insbesondere aus dem Testbetrieb in Düsseldorf sowie aus anderen Pilotprojekten vor und welche davon sind auf Dortmund übertragbar?
- Beabsichtigt die Verwaltung zunächst einen räumlich begrenzten Pilotbetrieb? Falls ja, welche Gebiete bzw. Arten von Parkraum kommen hierfür aus Sicht der Verwaltung in Betracht? Dabei bitten wir insbesondere um eine Einschätzung, ob – entsprechend dem bereits 2021 gefassten politischen Prüfauftrag – sowohl ein Gebiet mit Parkraumbewirtschaftung als auch ein Gebiet mit Bewohner*innenparken für eine Erprobung geeignet wären.
- § 63g Abs. 3 StVG ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen neben der Kontrolle von Parkberechtigungen auch die digital unterstützte Ermittlung sonstiger Verstöße im ruhenden Verkehr. Welche Einsatzmöglichkeiten sieht die Verwaltung hier für Dortmund, insbesondere mit Blick auf falsch abgestellte Fahrzeuge und die Verbesserung der Verkehrssicherheit?
- Welche personellen und finanziellen Auswirkungen erwartet die Verwaltung bei einer Einführung? In welchem Umfang könnte die digitale Parkraumkontrolle die Beschäftigten der Verkehrsüberwachung bei Routinetätigkeiten entlasten und dadurch Kapazitäten für Kontrollen schaffen, die weiterhin eine persönliche Kontrolle vor Ort erfordern?
- Welche Beschaffungs-, Vergabe- und Haushaltsentscheidungen wären für einen Pilotbetrieb erforderlich? Ist es aus Sicht der Verwaltung möglich und sinnvoll, bereits vor Abschluss sämtlicher konzeptioneller Arbeiten vorbereitende Schritte einzuleiten, um nach einer positiven Entscheidung zeitnah mit einem Pilotbetrieb beginnen zu können?
Sofern zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht alle Fragen hinreichend valide beantwortet werden können, bitten wir um einen kurzen mündlichen Bericht zu den Fragen 1 – 3. Mit einer späteren Beantwortung der übrigen Fragen sind wir ausdrücklich einverstanden.
Begründung
Der Rat beschäftigt sich bereits seit 2021 mit der Einführung digitaler Parkraumkontrollen mittels Scan-Fahrzeugen in Dortmund. Der damalige Antrag sah die Prüfung eines Pilotprojekts sowohl in einem bewirtschafteten Gebiet der City als auch in einem Wohnquartier mit Bewohner*innenparken vor.
Mit dem neuen § 63g StVG hat sich die Rechtslage inzwischen grundlegend verändert. Die Bundesgesetzgeberin hat eine bundesweit einheitliche Rechtsgrundlage geschaffen, die den zuständigen Behörden sowohl die digital unterstützte Kontrolle von Parkberechtigungen als auch unter bestimmten Voraussetzungen die Erfassung weiterer Verstöße im ruhenden Verkehr mittels mobiler optisch-elektronischer Einrichtungen ermöglicht.
Damit besteht nun die Möglichkeit, die bereits vor mehreren Jahren in Dortmund angestoßene Diskussion unter veränderten rechtlichen Voraussetzungen wieder aufzunehmen und konkrete Schritte für eine Umsetzung zu prüfen.
Digitale Parkraumkontrollen können die Effizienz der Verkehrsüberwachung erhöhen und Beschäftigte von zeitaufwendigen Routinekontrollen entlasten. Gleichzeitig können sie dazu beitragen, die Einhaltung von Parkregelungen zu verbessern und damit die Verfügbarkeit bewirtschafteter Parkplätze sowie die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Vor diesem Hintergrund ist es aus Sicht der GRÜNEN & Volt sinnvoll, nun zeitnah Klarheit über die notwendigen Umsetzungsschritte, den Zeitplan und die Möglichkeiten eines Pilotbetriebs in Dortmund zu schaffen.






