Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt bittet die Verwaltung, zu den erheblichen Verzögerungen bei der Planung und Umsetzung des Radschnellwegs Ruhr (RS1) auf Dortmunder Stadtgebiet Stellung zu nehmen und die Ursachen sowie die weiteren zeitlichen Perspektiven darzulegen.
Bereits mit unserer Anfrage vom 17.03.2026 (DS-Nr. 01360-26) hatten wir um einen Sachstandsbericht zur Trassenplanung gebeten. In ihrer Stellungnahme vom 29.04.2026 (DS-Nr. 01360-26/3) hatte die Verwaltung unter anderem mitgeteilt, dass die 2017 vom Rat beschlossene Trassenführung in dieser Form nicht umsetzbar sei und deshalb für sämtliche Teilabschnitte Varianten geprüft werden müssten.
Wie die Ruhr Nachrichten am 05.10.2026 berichteten, ist inzwischen frühestens ab 2030 mit der Festlegung der gesamten Trasse auf Grundlage der Vorplanung zu rechnen. Demnach liegen bislang lediglich für etwa elf der insgesamt rund 24 Kilometer Vorplanungen vor. Gleichzeitig wurde bekannt, dass zwei bislang bis Mitte 2027 befristete Stellen für die RS1-Planung bis Mitte 2032 verlängert werden.
Diese Entwicklung steht in deutlichem Gegensatz zum ursprünglich formulierten Ziel der Stadt Dortmund, bis 2030 möglichst viele Abschnitte des RS1 befahrbar zu machen, gegebenenfalls auch durch provisorische Lösungen. Auch der Baubeginn für den zweiten Abschnitt in der Sonnenstraße hat sich erneut verzögert.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um einen Sachstand mit Beantwortung folgender Fragen:
1. Ursachen der Verzögerungen
Welche konkreten Gründe sind dafür verantwortlich, dass die Planung und Umsetzung des RS1 auf Dortmunder Stadtgebiet seit dem Trassenbeschluss von 2017 bislang nur so geringe Fortschritte gemacht haben? Welche zeitlichen Verzögerungen sind insbesondere auf planerische und technische Schwierigkeiten, Abstimmungs- und Genehmigungsverfahren, Grundstücksfragen, fehlende personelle Kapazitäten oder finanzielle Einschränkungen zurückzuführen?
2. Überarbeitung der ursprünglichen Trassenplanung
Aus welchen konkreten Gründen ist die 2017 beschlossene Trassenführung nach Angaben der Verwaltung nicht wie ursprünglich vorgesehen umsetzbar? Wann wurden diese Schwierigkeiten erkannt und welche Auswirkungen hatten die erforderlichen Neuplanungen und Variantenprüfungen auf den bisherigen Projektzeitplan?
3. Veränderung der zeitlichen Zielsetzung
Wie erklärt die Verwaltung, dass das ursprünglich angestrebte Ziel einer weitgehenden Befahrbarkeit bis 2030 inzwischen offenbar nicht mehr erreichbar ist und stattdessen erst ab 2030 mit der Festlegung der gesamten Trasse auf Grundlage der Vorplanung gerechnet wird? Welche zeitliche Perspektive sieht die Verwaltung aktuell für die bauliche Fertigstellung der Dortmunder RS1-Abschnitte?
4. Stand der Vorplanung und wesentliche Hemmnisse
Für welche Teilabschnitte liegen derzeit abgeschlossene oder weitgehend abgeschlossene Vorplanungen vor, und welche konkreten Hindernisse verhindern den weiteren Planungsfortschritt in den übrigen Abschnitten? Welche dieser Hindernisse liegen im unmittelbaren Einflussbereich der Stadt Dortmund und welche sind von Entscheidungen Dritter, insbesondere von Straßen.NRW, dem Land NRW oder der Deutschen Bahn AG, abhängig?
5. Zusammenarbeit mit dem Land und weiteren Projektbeteiligten
In ihrer Stellungnahme vom April 2026 hatte die Verwaltung eine Anpassung der Planungsvereinbarung mit Straßen.NRW angekündigt. Wie ist der aktuelle Sachstand dieser Anpassung? Bestehen bei der Abstimmung mit Straßen.NRW, dem zuständigen Landesministerium oder anderen Projektbeteiligten Verzögerungen, die den weiteren Planungsfortschritt beeinträchtigen? Falls ja, welche und welche Maßnahmen wurden zu deren Behebung ergriffen?
6. Personelle Kapazitäten
Welche Bedeutung hat die Verlängerung der beiden Planstellen bis Mitte 2032 für den weiteren Zeitplan des Projekts? Ist die derzeitige personelle Ausstattung für eine zügige Planung und Umsetzung des RS1 aus Sicht der Verwaltung ausreichend, oder bestehen Kapazitätsengpässe, die zu weiteren Verzögerungen führen können?
7. Verzögerung beim Bauabschnitt Sonnenstraße
Welche konkreten Auswirkungen hatten die haushaltsrechtlichen Beschränkungen auf die Vergabe und den Baubeginn des zweiten Bauabschnitts zwischen Arneckestraße und Chemnitzer Straße? Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die Verzögerung möglichst gering zu halten? Ist der zuletzt angekündigte Baubeginn im ersten Quartal 2027 weiterhin realistisch und wann ist nach aktueller Planung mit der Fertigstellung dieses Abschnitts zu rechnen?
8. Beschleunigung und vorgezogene Umsetzung
Welche konkreten Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die weiteren Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und zusätzliche Teilabschnitte des RS1 unabhängig von der Fertigstellung der Gesamttrasse umzusetzen? Wird weiterhin geprüft, bereits vor der vollständigen Realisierung durch provisorische Lösungen oder vorgezogene Einzelmaßnahmen eine möglichst durchgehende und sichere Befahrbarkeit herzustellen?
9. Verbindliche weitere Zeitplanung
Ist die Verwaltung in der Lage, einen aktualisierten, nach Teilabschnitten gegliederten Zeitplan vorzulegen, der die nächsten Planungsschritte, erforderlichen Genehmigungen, voraussichtlichen Baubeginne und angestrebten Fertigstellungstermine darstellt? Welche konkreten Maßnahmen sind vorgesehen, um weitere Verzögerungen frühzeitig zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken?
Wir bitten um eine schriftliche Stellungnahme sowie um eine Darstellung der weiteren zeitlichen Perspektiven für die Umsetzung des RS1.






