Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass das vorliegende Jahresarbeitsprogramm des Tiefbauamtes (Drucksache Nr. 25248-22) betreffend der Maßnahmen Saarlandstraße, Neuer Graben und Strobelallee gemäß dem Ratsbeschluss vom 10. November 2022 (Drucksache Nr. 24592-22-E3) angepasst und eine Priorisierung der Maßnahmen gemäß dieser politischen Beschlusslage vorgenommen wird.
Der Ratsbeschluss lautet wie folgt:
1. Die Entwurfsplanungen der Planungsverwaltung zur Saarlandstraße werden 2023 weitergeführt.
2. Nach Abschluss der Entwurfsplanung wird umgehend mit der Ausbauplanung im Tiefbauamt begonnen, um den Umbau der Saarlandstraße direkt im Anschluss an die Maßnahmen am Neuen Graben sicherzustellen. Der Neue Graben soll baulich abgeschlossen sein, bevor mit dem Umbau der Saarlandstraße begonnen wird.
3. Sollten personelle Kapazitäten beim Tiefbauamt für die zeitnahe Ausbauplanung der Saarlandstraße nicht ausreichen, sollte eine zeitliche Verschiebung des Projekts 311 “Strobelallee – Erlebnismeile von Wittekindstraße bis Ardeystraße” zugunsten der Saarlandstraße aus dem Jahresarbeitsprogramm (JAP) geprüft werden.