Die Fraktionen Die Linke & Tierschutzpartei sowie SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt bitten die Verwaltung,
A) … zu prüfen, ob und in welcher Form vergleichbare Ansätze wie das hessische Modell „Wohnen nach dem Frauenhaus“ auf Dortmund übertragbar sind und dem Gleichstellungsausschuss über die Ergebnisse zu berichten.
B) … das Amt für Wohnen, das Sozialamt, die Dortmunder Frauenübernachtungsstelle, die Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft (DSG) sowie die Geschäftsführung der DOGEWO21 zur nächsten Sitzung des Gleichstellungsausschusses einzuladen und über die Wohnraumversorgung von Frauen in besonderen Lebenslagen zu berichten.
Dabei sollen insbesondere folgende Aspekte dargestellt werden:
- Wie stellt sich die aktuelle Situation des geförderten und bezahlbaren Wohnungsbestandes in Dortmund dar?
- Wie hat sich die Zahl der Sozialwohnungen sowie der wohnungssuchenden Haushalte in den vergangenen fünf Jahren entwickelt?
- Welche Erkenntnisse liegen zur Wohnraumversorgung von Frauen in besonderen Lebenslagen vor, insbesondere von:
a. Alleinerziehenden?
b. Frauen nach einem Frauenhausaufenthalt?
c. von Gewalt betroffenen Frauen?
d. wohnungslosen oder von Wohnungslosigkeit bedrohten Frauen?
e. Frauen mit geringem Einkommen?
f. älteren alleinlebenden Frauen? - Welche besonderen Schwierigkeiten bestehen bei der Vermittlung von Wohnraum für diese Zielgruppen?
- Welche Erkenntnisse liegen darüber vor, in welchem Umfang fehlender Wohnraum dazu führt, dass Frauen nach einem Frauenhausaufenthalt länger in Schutzeinrichtungen verbleiben müssen, obwohl der akute Schutzbedarf bereits beendet ist?
- Welche besonderen Unterstützungsangebote, Vermittlungsstrukturen oder Kooperationsmodelle bestehen bereits für Frauen in besonderen Wohnungsnotlagen?
- Welche Kooperationen bestehen zwischen der DOGEWO21, weiteren Wohnungsunternehmen, Frauenhäusern, der Wohnungslosenhilfe, Beratungsstellen, Sozialverwaltung und weiteren Akteur*innen?
- Werden bestimmte Zielgruppen von Frauen bei der Wohnraumversorgung besonders berücksichtigt und wenn ja, in welcher Form?
- Welche Möglichkeiten sehen Verwaltung, DOGEWO21 und weitere Wohnungsunternehmen, gemeinsam Modelle zu entwickeln, die den Zugang zu Wohnraum für Frauen in besonderen Lebenslagen verbessern, insbesondere für Frauen nach einem Frauenhausaufenthalt sowie für wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Frauen?
- Welche weiteren Handlungsbedarfe sehen Verwaltung, DOGEWO21 und weitere Akteur*innen, um die Wohnraumversorgung von Frauen in besonderen Lebenslagen nachhaltig zu verbessern?
Begründung
Bezahlbarer und sicherer Wohnraum ist eine wesentliche Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe, wirtschaftliche Unabhängigkeit und ein selbstbestimmtes Leben. Gleichzeitig stellt die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum viele Menschen in Dortmund vor erhebliche Herausforderungen. Besonders betroffen sind Frauen in prekären Lebenslagen. Hierzu zählen insbesondere Alleinerziehende, Frauen mit geringem Einkommen, wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Frauen sowie Frauen, die nach häuslicher Gewalt einen Neuanfang beginnen müssen.
Gerade für Frauen nach einem Aufenthalt im Frauenhaus stellt die Suche nach bezahlbarem Wohnraum häufig eine erhebliche Hürde dar. Fehlender Wohnraum kann dazu führen, dass Frauen und ihre Kinder länger in Schutzeinrichtungen verbleiben müssen, obwohl der akute Schutzbedarf bereits beendet ist. Dadurch werden dringend benötigte Plätze für weitere gewaltbetroffene Frauen blockiert. Die Versorgung mit Wohnraum ist damit auch ein wichtiger Baustein zur Umsetzung der Istanbul-Konvention.
Auch wohnungslose Frauen benötigen besondere Aufmerksamkeit. Wohnungslosigkeit von Frauen bleibt häufig unsichtbar, da viele Betroffene zunächst bei Bekannten, Verwandten oder in instabilen Wohnverhältnissen unterkommen und deshalb statistisch oftmals nicht unmittelbar erfasst werden. Gleichzeitig sind wohnungslose Frauen besonderen Gefährdungen ausgesetzt und benötigen häufig spezifische Unterstützungsangebote. Die Vermeidung und Bekämpfung weiblicher Wohnungslosigkeit ist daher auch aus gleichstellungspolitischer Perspektive von hoher Bedeutung.
Der Dortmunder Wohnungsmarkt ist weiterhin angespannt. Nach Angaben des Amtes für Wohnen waren Ende 2025 mehr als 2.600 Haushalte als wohnungssuchend registriert. Gleichzeitig ging die Zahl der Vermittlungen in geförderte Wohnungen zurück. Die Versorgung vulnerabler Gruppen mit bezahlbarem Wohnraum stellt deshalb eine wichtige sozial-, wohnungs- und gleichstellungspolitische Herausforderung dar. Als kommunales Wohnungsunternehmen kommt der DOGEWO21 bei der Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum eine besondere Bedeutung zu. Der Gleichstellungsausschuss möchte daher auch erfahren, welche Erfahrungen, Möglichkeiten und Grenzen aus Sicht des Unternehmens bei der Unterstützung von Frauen in besonderen Wohnungsnotlagen bestehen.
Andere Bundesländer haben bereits begonnen, neue Wege zu gehen. So wurde in Hessen die Initiative „Wohnen nach dem Frauenhaus“ entwickelt, um gemeinsam mit Wohnungsunternehmen gezielt Wohnungen für Frauen nach einem Frauenhausaufenthalt bereitzustellen und dadurch den Übergang in ein selbstbestimmtes Leben zu erleichtern.
Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll zu prüfen, welche vergleichbaren Ansätze auch in Dortmund denkbar wären und welche Kooperationsmöglichkeiten zwischen Stadtverwaltung, Wohnungswirtschaft, Frauenhäusern, Wohnungslosenhilfe und weiteren Akteur*innen bestehen. Der Gleichstellungsausschuss möchte daher einen Überblick über die aktuelle Situation in Dortmund erhalten und gemeinsam mit den beteiligten Akteur*innen diskutieren, welche Maßnahmen geeignet sind, um Frauen in besonderen Lebenslagen den Zugang zu bezahlbarem und sicherem Wohnraum nachhaltig zu erleichtern.






