Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest:
- Das Kriegsgefangenen- und Zwangsarbeiterlager Stalag VI D in Dortmund war ein zentraler Ort nationalsozialistischen Unrechts. Zwischen 1939 und 1945 wurden dort rund 300.000 Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter*innen aus zahlreichen europäischen Ländern registriert, interniert und zur Arbeit gezwungen.
- Den im Stalag VI D inhaftierten Menschen wurden grundlegende Menschenrechte entzogen. Sie waren Entrechtung, Zwangsarbeit, Hunger, Krankheiten, Gewalt und menschenunwürdigen Lebensbedingungen ausgesetzt. Das den Gefangenen zugefügte Leid stellt ein schweres Verbrechen gegen die Menschlichkeit dar.
- Mindestens 6.000 Menschen kamen infolge der Haftbedingungen, von Misshandlungen, Krankheiten, Unterernährung und den Folgen der Zwangsarbeit ums Leben. Der Rat erkennt das unermessliche Leid an, das den Opfern sowie ihren Familien und Nachkommen zugefügt wurde. Das Andenken an die Toten verpflichtet die Stadt Dortmund zu dauerhaftem Erinnern und Mahnen.
- Die Stadt Dortmund trägt eine historische Mitverantwortung für das Unrecht an Kriegsgefangenen und Zwangsarbeiter*innen. Das Leid wurde nicht nur durch das NS-Regime, sondern auch durch lokale wirtschaftliche und städtische Strukturen ermöglicht. Die Westfalenhallen waren Teil des Zwangsarbeitssystems und erhielten für den Betrieb des Stalag VI D monatliche Zahlungen der Wehrmacht, insgesamt rund 53.000 Reichsmark. Zahlreiche Dortmunder Unternehmen sowie städtische Einrichtungen profitierten von der Ausbeutung der Betroffenen. Der Rat erkennt an, dass die Stadt Dortmund Teil dieses Systems war und von ihm profitierte.
- Die historische Verantwortung für das im Stalag VI D begangene Unrecht endet nicht mit dem zeitlichen Abstand zu den Ereignissen. Der Rat bekennt sich dazu, die Erinnerung an die Opfer wachzuhalten, Gedenken zu ermöglichen, die historische Aufarbeitung zu fördern und jeder Form von Menschenfeindlichkeit, Rassismus, Antisemitismus und autoritärem Denken entschieden entgegenzutreten.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt deshalb folgende nächste Schritte:
- Die mit den Bauarbeiten verbundenen Maßnahmen zur Abtragung der freigelegten Bodendenkmäler des ehemaligen Kriegsgefangenenlagers Stalag VI D an den Westfalenhallen werden bis zum Beschluss eines ausgearbeiteten Gedenkstättenkonzepts ausgesetzt. Die Verwaltung wird zudem beauftragt zu prüfen, ob im Rahmen weitergehender archäologischer Untersuchungen auch in tieferliegenden Bodenschichten mit dem Auffinden sterblicher Überreste ehemaliger Zwangsarbeiter und Kriegsgefangener des nationalsozialistischen Unrechtsregimes zu rechnen ist und wie in einem solchen Fall ein würdevolles, pietätvolles und den denkmal- sowie bestattungsrechtlichen Anforderungen entsprechendes Vorgehen sichergestellt werden kann.
- Die Verwaltung wird beauftragt, kurzfristig den Ausschüssen für Kultur, Sport und Freizeit sowie Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ein Konzept für die Sichtbarmachung und das würdige Gedenken an die Opfer und die historischen Überreste des ehemaligen Kriegsgefangenenlagers Stalag VI D zur Beschlussfassung vorzulegen.
- Das Konzept soll insbesondere darstellen,
– wie die freigelegten Überreste ganz oder teilweise erhalten werden können,
– wie eine dauerhafte Erinnerung und historische Einordnung am Ort gewährleistet werden kann,
– welche wissenschaftlichen, denkmalpflegerischen und zivilgesellschaftlichen Akteur*innen – auch aus betroffenen europäischen Staaten – hierbei einzubeziehen sind. - Über die weitere bauliche Entwicklung des Areals wird erst nach Vorlage, Beratung und Beschluss des Gedenk- und Erinnerungskonzeptes entschieden.
Begründung:
Mit den jüngsten archäologischen Funden auf dem Gelände der Westfalenhallen sind bedeutende Überreste des ehemaligen Kriegsgefangenenlagers Stalag VI D freigelegt worden. Das Lager war eines der größten Kriegsgefangenenlager im Westen Deutschlands. Zwischen 1939 und 1945 wurden dort mehr als 300.000 Kriegsgefangene registriert und von Dortmund aus zur Arbeit in Industrie, Bergbau, Landwirtschaft, kommunalen Einrichtungen und weiteren Betrieben im Ruhrgebiet und darüber hinaus eingesetzt.
Die Funde eröffnen die seltene Möglichkeit, ein unzureichend präsentes Kapitel Dortmunder Geschichte sichtbar zu machen und die Erinnerung an die Opfer von Kriegsgefangenschaft, Zwangsarbeit und nationalsozialistischer Gewalt zu stärken. Aufgrund der Größe des Lagers, seiner Bedeutung für die Kriegswirtschaft und der hohen Zahl der Betroffenen ist die Aufarbeitung von großem nationalem und internationalem Interesse, welches weit über die Stadtgrenzen Dortmunds hinaus reicht. Sie betreffen die gesamte Region des Ruhrgebiets, deren Wirtschaft in erheblichem Umfang vom Arbeitseinsatz der Gefangenen profitierte und die Nationen, aus denen die Gefangenen stammen.
Bevor durch weitere Bauarbeiten unwiederbringliche Zeugnisse dieser Geschichte verloren gehen, ist zu prüfen, wie die freigelegten Überreste gesichert, dokumentiert und in ein angemessenes Erinnerungs- und Gedenkkonzept eingebunden werden können. Die Aussetzung der Abtragungsarbeiten schafft den notwendigen zeitlichen Rahmen für eine sorgfältige fachliche Untersuchung sowie für eine öffentliche Debatte über den zukünftigen Umgang mit diesem historischen Ort.
Schon jetzt zeichnen Analysen von historischen Aufzeichnungen und Archivdaten ein deutliches Bild: Das Lager diente nicht allein der Unterbringung von Kriegsgefangenen. Sein eigentlicher Zweck bestand darin, möglichst viele Arbeitskräfte für die regionale Wirtschaft bereitzustellen. Die Maximierung ihrer Arbeitskraft, vor allem auch für die Kriegswirtschaft, hatte Vorrang vor der Menschenwürde der Gefangenen.
Von dem Arbeitseinsatz profitierten zahlreiche Dortmunder Unternehmen und Einrichtungen. Neben großen Dortmund Industrieunternehmen wie Hoesch oder Thyssen wurden Kriegsgefangene in Krankenhäusern, kommunalen Einrichtungen und zahlreichen Industrie- und Handwerksbetrieben eingesetzt. Auch die Westfalenhallen waren in dieses System eingebunden. Für den Betrieb des Stalag VI D erhielt die Westfalenhallen-Gesellschaft Zahlungen der Wehrmacht in Höhe von rund 53.000 Reichsmark.
Die Geschichte des Stalag VI D ist zugleich eine Geschichte schwerster Menschenrechtsverletzungen. Hunger, Krankheiten, mangelhafte Kleidung, Gewalt und fehlende medizinische Versorgung prägten den Alltag der Kriegsgefangenen, insbesondere derer, die nicht unter den Schutz des Genfer Abkommens fielen (das betraf Gefangene aus der Sowjetunion, aus Polen und Jugoslawien sowie später italienische Gefangene).
Religiöse und ethnische Minderheiten waren besonderer Verfolgung ausgesetzt. Jüdische Kriegsgefangene litten unter verschärften Bedingungen, ihre genaue Zahl ist bis heute nicht bekannt. Muslimischen Gefangenen wurde die Ausübung ihrer Religion untersagt. Französische Kolonialsoldaten aus Nordafrika wurden zeitweise unter besonders schlechten Bedingungen isoliert untergebracht.
Nach heutigem Forschungsstand starben mindestens 6.000 Menschen infolge der Haftbedingungen des Stalag VI D, darunter etwa 5.000 sowjetische Kriegsgefangene. Die tatsächliche Zahl dürfte höher liegen und lässt sich nicht mehr exakt ermitteln.
Besonders eindringlich sind die überlieferten persönlichen Zeugnisse. Ein italienischer Gefangener schrieb kurz vor seinem Tod an seine Angehörigen: „…lass mich nicht unter diesen fremden Leuten ruhen. So habe ich wenigstens den Trost einer Träne oder einer Blume“. Ein anderer ehemaliger Gefangener beschrieb Dortmund nach Kriegsende als „die Stadt des Todes, des Hungers und der traurigen Erinnerung“. Diese Berichte verdeutlichen, welches Leid mit dem Lager verbunden war und welche Spuren die Erfahrungen bei den Überlebenden hinterließen.
Die Verbrechen des Stalag VI D waren zudem nicht unsichtbar. Das Lager befand sich im Zentrum Dortmunds. Kriegsgefangene trafen über den Dortmunder Hauptbahnhof ein und wurden täglich durch das Stadtgebiet transportiert.
Bis heute finden sich Spuren dieser Geschichte an zahlreichen Orten Dortmunds. Viele dieser Orte sind bislang kaum sichtbar oder nur unzureichend in das öffentliche Erinnern eingebunden.
Vor diesem Hintergrund kommt den aktuellen archäologischen Funden eine herausragende Bedeutung zu. Sie bieten die Möglichkeit, die Geschichte des Stalag VI D dauerhaft im öffentlichen Bewusstsein zu verankern und den Opfern sowie ihren Angehörigen und Nachfahren einen angemessenen Platz in der Erinnerungskultur unserer Stadt zu geben. Das Stalag VI D hat bislang nur eine eingeschränkte historische Würdigung erfahren und eine kritische Auseinandersetzung der Stadt Dortmund sowie der regionalen Wirtschaft mit dem Einsatz von Kriegsgefangenen steht noch weitgehend aus. Die Sicherung, wissenschaftliche Dokumentation und öffentliche Sichtbarmachung der Funde sind deshalb nicht nur eine Frage des Denkmalschutzes, sondern auch eine Frage historischer Verantwortung gegenüber den Opfern und ihren Angehörigen.
Quellenangabe:
Mentner, Regina (2021): Das Kriegsgefangenenlager Dortmund Westfalenhalle (Stalag VI D), 1939–1945. „… weg von Dortmund, der Stadt des Todes, des Hungers und der traurigen Erinnerungen“. Münster: Aschendorff Verlag. (Schriftenreihe der Mahn- und Gedenkstätte Steinwache Dortmund, Band 3).




