Guten Tag Herr Wagner,
Personen, deren Geschlechtseintrag weder „männlich“ noch „weiblich“ lautet, müssen auch im Kontakt mit der Stadtverwaltung diskriminierungsfrei angesprochen werden können. Dies betrifft insbesondere Personen mit dem Geschlechtseintrag „divers“ sowie Personen, bei denen keine Geschlechtsangabe eingetragen ist.
Neben der konkreten Anrede in Briefen, Bescheiden, Mitteilungen, E-Mails und Formularen stellt sich dabei auch die Frage, ob die von der Stadtverwaltung eingesetzten IT-Systeme und Fachverfahren diese Geschlechtseinträge technisch vollständig und diskriminierungsfrei abbilden und verarbeiten können.
Die diskriminierungsfreie Ansprache und korrekte Erfassung von Personen mit dem Geschlechtseintrag „divers“ oder ohne Geschlechtseintrag ist auch verfassungsrechtlich geboten. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 10. Oktober 2017 (1 BvR 2019/16) festgestellt, dass die geschlechtliche Identität durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG geschützt wird. Dieser Schutz gilt ausdrücklich auch für Personen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen. Zudem schützt das Diskriminierungsverbot aus Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG auch diese Personen. Das Gericht stellte klar, dass das Grundgesetz keine ausschließlich binäre Geschlechterordnung vorgibt und dass die Geschlechtszugehörigkeit auch dafür von Bedeutung ist, wie Personen im täglichen Leben angesprochen werden. Ferner schuf der Bundesgesetzgeber mit § 22 Abs. 3 PStG die Möglichkeit, den Geschlechtseintrag bei der Geburt offen zu lassen.
Vor diesem Hintergrund soll die Anfrage klären, ob die Stadt eine diskriminierungsfreie Ansprache gewährleistet und ob Formulare, Datenbanken und Fachverfahren die Einträge „divers“ und „ohne Geschlechtseintrag“ technisch korrekt abbilden und verarbeiten können.
Vor diesem Hintergrund bitten die Fraktionen GRÜNE & Volt, LINKE & Tierschutzpartei und die Ratsgruppe FPD/Bürgerliste die Verwaltung um eine Stellungnahme und die Beantwortung folgender Fragen:
- Welche Vorgaben oder Empfehlungen bestehen innerhalb der Stadtverwaltung zur diskriminierungsfreien Anrede von Personen mit dem Geschlechtseintrag „divers“ sowie von Personen ohne Geschlechtseintrag?
- Wie werden diese Personen derzeit in amtlichen Schreiben, Bescheiden, Mitteilungen, E-Mails und sonstiger Korrespondenz der Stadtverwaltung angesprochen, wenn sie keinen oder den Geschlechtseintrag „divers“ besitzen? Gibt es hierfür einheitliche Vorgaben oder unterscheidet sich die Praxis zwischen den Fachbereichen?
- Inwiefern sind städtische Formulare, sowohl in Papierform als auch digital, so gestaltet, dass bei der Abfrage des Geschlechts neben „männlich“ und „weiblich“ auch „divers“ sowie „keine Angabe/kein Eintrag“ ausgewählt werden können? Bei welchen Formularen ist dies bislang nicht möglich?
- Bei welchen eingesetzten Fachverfahren oder Datenbanken ist die Speicherung von „divers“ oder eines fehlenden Geschlechtseintrags technisch nicht oder nur eingeschränkt möglich? Welche Fachbereiche und Verwaltungsleistungen sind hiervon betroffen?
- Gibt es Systeme, bei denen ein Geschlechtseintrag als technisches Pflichtfeld ausgestaltet ist oder für die weitere Verarbeitung zwingend „männlich“ oder „weiblich“ ausgewählt werden muss? Falls ja, um welche Systeme handelt es sich und aus welchen Gründen besteht diese Einschränkung?
- Sind der Verwaltung Fälle bekannt, in denen aufgrund technischer Vorgaben automatisch eine geschlechtsspezifische Anrede („Herr“/„Frau“) erzeugt wird, obwohl der hinterlegte Geschlechtseintrag dies nicht zulässt? Wie wird in solchen Fällen verfahren?
- Welche Anpassungen an Formularen, Textbausteinen, Datenbanken und Fachverfahren wurden in den vergangenen Jahren vorgenommen, um eine diskriminierungsfreie Ansprache und die korrekte Verarbeitung der unterschiedlichen Geschlechtseinträge sicherzustellen?
Wir bitten darum, die Beantwortung der Bitte um Stellungnahme ebenfalls dem Gleichstellungsausschuss sowie dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zu übermitteln.






