Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und im Ausschuss Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrages:
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und der Ausschuss Mobilität, Infrastruktur und Grün beschließt folgende Änderungen zur Beschlussvorlage „Erlass einer Allgemeinverfügung zur Regelung von Mindestbeförderungsentgelten für den Verkehr mit Mietwagen und Anpassung des Taxitarifs für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxis“:
- Mindestbeförderungsentgelt und Tarifkorridor
Die Allgemeinverfügung zur Festsetzung eines Mindestbeförderungsentgelts für Mietwagen wird dahingehend geändert, dass das Mindestbeförderungsentgelt höchstens 20 % unter dem jeweils gültigen Taxitarif liegen darf. Ebenso wird der Taxitarif dahingehend geändert, dass der sogenannte Festpreis nicht nur um höchstens 20 % vom gültigen Taxitarif sowohl nach oben, sondern auch um bis zu 20 % nach unten abweichen darf. - Kontrollen der Rückkehrpflicht
Die Verwaltung wird beauftragt, die Kontrollen zur Einhaltung der gesetzlichen Rückkehrpflicht von Mietwagen nach § 49 Absatz 4 Personenbeförderungsgesetz deutlich zu intensivieren und Verstöße konsequent zu ahnden.
Dem zuständigen Fachausschuss ist innerhalb von 12 Monaten nach Inkrafttreten der Regelung über die durchgeführten Kontrollen und deren Ergebnisse zu berichten.
Begründung:
Die Anpassung des Taxitarifs wird von uns ausdrücklich unterstützt. Die wirtschaftliche Situation vieler Taxiunternehmen ist angespannt. Laut der vorliegenden Analyse ist die Zahl der Taxiunternehmen in Dortmund seit 2014 um rund 23 % zurückgegangen, während die Zahl der Mietwagenunternehmen im gleichen Zeitraum um etwa 72 % gestiegen ist.
Gleichzeitig ist das Taxigewerbe ein wichtiger Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Taxis erfüllen eine Beförderungs- und Betriebspflicht und stellen insbesondere nachts, für mobilitätseingeschränkte Personen oder bei kurzfristigen Fahrten ein verlässliches Angebot dar.
Die Einführung eines Mindestbeförderungsentgelts für Mietwagen ist daher grundsätzlich sinnvoll, um ruinösen Preiswettbewerb zu verhindern und ein funktionierendes Verkehrsangebot zu sichern.
Gleichzeitig sollte jedoch ein begrenzter Preisabstand zwischen Taxi- und Mietwagenverkehr möglich bleiben. Ein Mindestpreis, der bis zu 20 % unterhalb des Taxitarifs liegen darf, kann hier einen ausgewogenen Ausgleich schaffen.
Ein solcher Abstand ist aus mehreren Gründen sinnvoll:
Wettbewerb und Wahlfreiheit für Fahrgäste
Mietwagenverkehr und Taxi erfüllen unterschiedliche Funktionen im Markt. Während Taxis spontan verfügbar sein müssen und eine Beförderungspflicht haben, erfolgt der Mietwagenverkehr ausschließlich auf Bestellung und ohne diese Verpflichtungen. Ein moderater Preisunterschied kann diese strukturellen Unterschiede abbilden und gleichzeitig den Fahrgästen eine Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Angeboten erhalten.
Erhalt innovativer Mobilitätsangebote
Digitale Vermittlungsplattformen haben neue Formen der Bestellung und Preisgestaltung etabliert. Ein gewisser Preisabstand ermöglicht weiterhin Innovation und Wettbewerb im Markt, ohne dass Dumpingpreise entstehen.
Praxis in anderen Städten
Mehrere Städte haben bereits Mindestpreise eingeführt, die eine begrenzte Unterschreitung des Taxitarifs zulassen. So orientieren sich beispielsweise Regelungen in verschiedenen Kommunen an einem Preisniveau knapp unterhalb des Taxitarifs und ermöglichen damit weiterhin einen Wettbewerb zwischen den Verkehrsformen, ohne die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes zu gefährden.
Darüber hinaus zeigt die Vorlage selbst, dass Verstöße gegen die Rückkehrpflicht von Mietwagenfahrzeugen festgestellt wurden. Diese Pflicht ist ein zentraler Bestandteil der gesetzlichen Regulierung des Mietwagenverkehrs.
Eine konsequente Durchsetzung dieser Regel ist entscheidend, um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern. Wenn Mietwagen faktisch wie Taxis im Stadtgebiet auf Fahrgäste warten, entsteht ein unfairer Wettbewerb zulasten der Taxiunternehmen.
Deshalb ist es erforderlich, die Kontrollen zur Einhaltung der Rückkehrpflicht deutlich zu verstärken und Verstöße konsequent zu ahnden.






