Katzenschutzverordnung

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28. August 2023

Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet um Stellungnahme der Verwaltung zur Umsetzung der Katzenschutzverordnung: 

  • Wie viele Katzen sind derzeit gemäß der Dortmunder Katzenschutzverordnung registriert? 
  • Wie stellt sich aktuell der Registrierungsprozess dar? 
  • Inwiefern erkennt die Verwaltung auch andere Registerstellen, wie z.B. IFTA, FINDEFIX und TASSO, an? 

Begründung 

Das Land Berlin hat eine eigene Katzenschutzverordnung erlassen. Wer eine kastrierte Katze in Berlin hält und ihr unkontrollierten Ausgang ermöglichen möchte, muss das Tier zuvor kennzeichnen und bei einer von der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz anerkannten Registerstelle, z.B. IFTA, FINDEFIX und TASSO, registrieren lassen. Die Kennzeichnung einer Katze erfolgt durch die Implantierung eines Transponders mit Mikrochip. Wird eine fortpflanzungsfähige Katze im Stadtgebiet angetroffen, so kann der Haltungsperson von der zuständigen Behörde aufgegeben werden, das Tier unfruchtbar machen zu lassen. 

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