Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt bittet die Verwaltung um einen Sachstandsbericht zur weiteren strategischen Ausrichtung der Stadtverwaltung sowie zur Zukunft des Geschäftsbereichs „Stadt der Nachbarschaft“ im Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates.
In der vergangenen Wahlperiode wurden sowohl die strategische Ausrichtung der Stadt und der Verwaltung als auch die organisatorischen Strukturen im Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates umfassend weiterentwickelt. Der Rat hatte im März 2022 die Entwicklung einer gesamtstädtischen Strategie unter Beteiligung relevanter Akteur*innen aus Politik, Institutionen und Zivilgesellschaft beschlossen. Der daraus entstandene Beteiligungsprozess „Dortmunder Stadtgespräch – gemeinsam zur Stadtstrategie“ wurde in den Jahren 2024 und 2025 unter breiter Beteiligung der Stadtgesellschaft durchgeführt.
Parallel dazu besteht im Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates der Geschäftsbereich „Stadt der Nachbarschaft“, in dem unterschiedliche Aufgaben und Projekte zur Stärkung von Nachbarschaften, gesellschaftlichem Zusammenhalt und Beteiligung gebündelt wurden.
Vor dem Hintergrund des Wechsels an der Spitze der Stadtverwaltung und einer möglichen strategischen und organisatorischen Neuausrichtung bittet die Fraktion um die Beantwortung folgender Fragen:
- Welche strategische und organisatorische Perspektive besteht für den Geschäftsbereich „Stadt der Nachbarschaft“? Ist eine Fortführung in der bisherigen Form, eine Neuausrichtung, organisatorische Verlagerung oder Auflösung des Geschäftsbereichs vorgesehen? Falls Veränderungen vorgesehen sind: Welche Gründe liegen diesen zugrunde und in welchem Zeitplan sollen sie umgesetzt werden?
- Welche Aufgaben, Projekte und Koordinierungsfunktionen sind dem Geschäftsbereich aktuell zugeordnet? Welche davon sollen im Falle einer organisatorischen Neuordnung fortgeführt, verändert, verlagert oder beendet werden? In welche Organisationseinheiten sollen gegebenenfalls Aufgaben verlagert werden?
- Wie stellt sich die aktuelle Personalsituation des Geschäftsbereichs dar? Wie viele Planstellen und Mitarbeitende sind ihm derzeit zugeordnet? Welche Auswirkungen hätte eine beabsichtigte Neuorganisation auf die vorhandenen Stellen und Beschäftigten? Sind Stellenverlagerungen, Umsetzungen, Stelleneinsparungen oder der Wegfall bislang wahrgenommener Funktionen vorgesehen?
- Wie wird mit laufenden Programmen und Projekten des Geschäftsbereichs umgegangen? Dies betrifft insbesondere Angebote und Strukturen zur Förderung von Nachbarschaft, Ehrenamt, Beteiligung und gesellschaftlichem Zusammenhalt. Welche dieser Angebote sollen fortgesetzt und wie sollen sie künftig organisatorisch und finanziell abgesichert werden?
- Wurde die Arbeit des Geschäftsbereichs „Stadt der Nachbarschaft“ seit seiner Einrichtung evaluiert? Falls ja: Nach welchen Kriterien erfolgte die Evaluation und welche wesentlichen Ergebnisse liegen hinsichtlich Wirkung, Zielerreichung, Reichweite, Ressourceneinsatz und Zusammenarbeit mit der Stadtgesellschaft vor? Falls nein: Ist eine Evaluation vorgesehen, insbesondere vor möglichen grundlegenden organisatorischen Veränderungen?
- Welche Rolle spielen die Erfahrungen und Rückmeldungen von Bürger*innen, Vereinen, Initiativen und weiteren zivilgesellschaftlichen Akteur*innen bei der Entscheidung über die zukünftige Ausgestaltung der bisherigen Nachbarschaftsarbeit? Ist vor einer grundlegenden Neuausrichtung eine Beteiligung der bislang einbezogenen Akteur*innen vorgesehen?
- Welchen Sachstand hat die im Rahmen des „Dortmunder Stadtgesprächs“ entwickelte Dortmunder Stadtstrategie? Welche Teile, Ziele und Ergebnisse des Beteiligungsprozesses sollen in der laufenden Wahlperiode weiterverfolgt und umgesetzt werden? Sind Änderungen, eine Fortschreibung oder eine Ablösung der bisherigen Stadtstrategie vorgesehen?
- Ist eine neue bzw. veränderte Stadt- oder Verwaltungsstrategie für die laufende Wahlperiode vorgesehen? Falls ja: Wie sieht der geplante Prozess aus, wann sollen die politischen Gremien beteiligt werden und in welcher Form sollen Beschäftigte der Stadtverwaltung, Personalvertretungen sowie Bürger*innen und Zivilgesellschaft einbezogen werden?






