Die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt sowie die Linke & Tierschutzpartei im Gleichstellungsausschuss bitten um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:
Der Gleichstellungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt die nachfolgend dargestellten Ausführungen gemäß § 57 Abs. 4 GO NRW formal als Richtlinie für die Arbeit des Gleichstellungsausschusses zu beschließen.
Präambel
Gleichstellung ist eine zentrale Voraussetzung für eine demokratische, solidarische und zukunftsfähige Stadtgesellschaft. Sie betrifft alle Lebensbereiche angefangen in der Bildung, über Arbeit, Gesundheit und Sicherheit, über die Stadtentwicklung und Kultur, bis hin zur politischen Teilhabe.
Der Gleichstellungsausschuss erkennt an, dass zentrale Impulse für Gleichstellungspolitik aus feministischen und queer-feministischen Bewegungen hervorgegangen sind. Zugleich sieht er die Stärkung demokratischer Gleichstellungspolitik auch als Beitrag zur Auseinandersetzung mit antifeministischen Bestrebungen, die Gleichberechtigung und Vielfalt in Frage stellen.
Der Gleichstellungsausschuss versteht sich als Gremium, das die Gleichstellung von Frauen, die Gleichberechtigung und Akzeptanz von queeren Menschen sowie andere gleichstellungsrelevante Aspekte in Dortmund aktiv begleitet, stärkt und weiterentwickelt. Dabei erkennt der Ausschuss an, dass gesellschaftliche Ungleichheiten häufig mehrdimensional wirken und sich überschneiden. Sie entstehen nicht nur aus individuellen Erfahrungen, sondern auch aus bestehenden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, institutionellen Abläufen und tradierten Rollenbildern, die für manche Menschen den Zugang zu Chancen und Teilhabe erschweren.
Mit diesem Leitantrag formuliert der Gleichstellungsausschuss ein gemeinsames Werteverständnis und benennt Ziele, an denen sich seine Arbeit orientieren soll.
- Selbstverständnis des Gleichstellungsausschusses
Der Gleichstellungsausschuss versteht sich als:
• politisch-fachliches Gremium des Rates der Stadt Dortmund in allen Fragen der Gleichstellung,
• Impulsgeber für gleichstellungspolitische Entwicklungen auf kommunaler Ebene,
• Vertreter und Handlungsträger für Betroffene von Diskriminierung und struktureller Benachteiligung,
• Vernetzungsplattform zwischen Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft,
• Frühwarnsystem, das auf bestehende und neue Ungleichheiten aufmerksam macht und versucht Lösungsansätze auf kommende Probleme zu finden.
Die demokratischen Fraktionen arbeiten dabei konstruktiv, lösungsorientiert und dialogisch mit der Stadtverwaltung sowie mit gesellschaftlichen Akteur*innen zusammen.
- Werte und Grundhaltungen
Der Gleichstellungsausschuss bekennt sich zu folgenden Werten:
2.1 Menschenwürde und Gleichberechtigung
Alle Menschen in Dortmund haben das Recht auf gleiche Würde, gleiche Chancen und Schutz vor Diskriminierung – unabhängig von Geschlecht, geschlechtlicher Identität, sexueller Orientierung, Herkunft, Religion, Behinderung, Alter oder sozialem Status.
2.2 Intersektionalität
Intersektionalität stammt aus feministischer Theorie. Der Ausschuss erkennt an, dass Diskriminierung häufig aus dem Zusammenwirken mehrerer Benachteiligungen entsteht. Gleichstellungspolitik muss dieses Zusammenwirken berücksichtigen und eine angemessene Antwort auf folgende Probleme finden. Queerfeministische Perspektiven verbinden dabei Geschlecht, Sexualität und Machtstrukturen.
2.3 Sichtbarkeit und Teilhabe
Gleichstellung bedeutet nicht nur formale Gleichberechtigung, sondern auch reale Sichtbarkeit, Beteiligung und Mitgestaltungsmöglichkeiten für alle Menschen. Ein klares Bekenntnis zum Beispiel zum jährlich stattfindenden CSD ist dabei fundamental.
2.4 Prävention und Schutz
Der Ausschuss setzt sich für präventive Maßnahmen gegen Gewalt, Ausgrenzung und Diskriminierung ein und unterstützt Strukturen, die Schutz und Hilfe bieten.
2.5 Dialog und Beteiligung
Die Perspektiven von Betroffenen, Initiativen, Vereinen und Fachstellen sind unverzichtbar für eine wirksame Gleichstellungspolitik, weshalb eine Zusammenarbeit und eine Vorstellung im Ausschuss unerlässlich ist.
- Ziele der Ausschussarbeit
3.1 Der Gleichstellungsausschuss verfolgt insbesondere folgende Ziele:
• Die Förderung tatsächlicher Gleichstellung von Frauen in allen Lebensbereichen,
• die Umsetzung der Istanbulkonvention in der Stadt Dortmund
• die Stärkung der Rechte, Sichtbarkeit und Sicherheit von LSBTIQ-Personen*,
• die Reduzierung von Benachteiligungen und Diskriminierungen sowie die Überprüfung kommunaler Strukturen, Verfahren und Angebote daraufhin, ob sie allen Menschen gleichermaßen Zugang, Teilhabe und Sicherheit ermöglichen
• die Verbesserung der Datengrundlagen zu Gleichstellung und Teilhabe sowie die regelmäßige Auswertung vorhandener kommunaler Daten, um Entwicklungen sichtbar zu machen und Maßnahmen gezielt weiterzuentwickeln,
• die Beobachtung antifeministischer Entwicklungen,
• die Stärkung demokratischer Gleichstellungspolitik,
• die Verbesserung von Schutz-, Beratungs- und Unterstützungsangeboten,
• die Unterstützung von Menschen, die sich aufgrund ihres Geschlechts in besonderen oder prekären Lebenslagen befinden, insbesondere dort, wo soziale Isolation, psychische Belastungen oder Armutsrisiken bestehen,
• die Verbesserung von Bildungs- und Teilhabechancen für Jungen, Mädchen, Trans- und Inter-Menschen mit Bildungsnachteilen, insbesondere bei strukturellen Benachteiligungen im Übergang von Schule zu Ausbildung und Beruf,
• die Berücksichtigung der Lebenslagen älterer Menschen unter Gleichstellungsgesichtspunkten, insbesondere im Hinblick auf geschlechtsspezifische Altersarmut, Pflegeverantwortung und soziale Teilhabe,
• die Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, unter besonderer Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Mehrfachdiskriminierungen und
• die Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Lohnunterschiede sowie struktureller Defizite in der Betreuungsinfrastruktur für alleinerziehende Frauen.
• die gleichzeitige Sichtbarmachung der struktureller Benachteiligung alleinerziehender Väter durch normative Rollenzuschreibungen, die Fürsorge primär Frauen zuordnen und damit soziale wie institutionelle Anerkennung erschweren, die besondere Sensibilität für die Situation alleinerziehender Transpersonen, die intersektional von Diskriminierung betroffen sind, insbesondere am Arbeitsmarkt sowie im Kontakt mit Behörden und Bildungseinrichtungen,
• die Förderung von Teilhabe und Repräsentanz in Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft, sofern diese möglich ist,
• die Verankerung von Gleichstellung als verpflichtendes Querschnittsthema in kommunalen Entscheidungsprozessen.
3.2 Abgrenzung und Querschnittsansatz:
Der Gleichstellungsausschuss versteht die genannten Themen und Betroffenen marginalisierter Gruppen als Teil einer gesamtstädtischen Verantwortung. Insbesondere Fragen der Seniorenpolitik, der Inklusion oder der Jugendhilfe betreffen mehrere Fachausschüsse. Der Gleichstellungsausschuss betrachtet diese Themen ausdrücklich aus einer gleichstellungspolitischen Perspektive und strebt eine konstruktive Zusammenarbeit mit den jeweils zuständigen Gremien an. - Anspruch des Ausschusses und Bedeutung des Leitantrags
4.1 Der Gleichstellungsausschuss verpflichtet sich, seine Arbeit:
• transparent und nachvollziehbar,
• fachlich fundiert,
• daten- und evidenzbasiert,
• unter Einbeziehung feministischer Forschung und Gleichstellungsstudien,
• unter Einbindung zivilgesellschaftlicher Akteur*innen,
• sowie mit Blick auf langfristige Wirkungen
zu gestalten.
Er strebt eine kontinuierliche Weiterentwicklung seiner Arbeit an und versteht Gleichstellung als dynamischen Prozess, der regelmäßig überprüft und angepasst werden muss.
4.2 Dieses Leitbild dient:
• als Orientierungsrahmen für die Arbeit des Gleichstellungsausschusses,
• als gemeinsame Grundlage für die Zusammenarbeit mit Verwaltung, Rat und Zivilgesellschaft,
• als politisches Bekenntnis zur Bedeutung von Gleichstellung für die Stadt Dortmund.
Begründung:
Erfolgt mündlich.






