Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt bittet die Verwaltung, im weiteren Verfahren zur Umsetzung des Teilkonzepts ÖPNV des Masterplans Mobilität 2030 darzustellen, wie ein belastbarer Planungsvorrat für prioritäre ÖPNV- und SPNV-Maßnahmen aufgebaut werden kann.
Dabei soll insbesondere geprüft und dargestellt werden:
- Welche Maßnahmen aus dem Teilkonzept ÖPNV eignen sich aus Sicht der Verwaltung dafür, frühzeitig planerisch so weit vorbereitet zu werden, dass bei Förderaufrufen, Finanzierungsfenstern oder Abstimmungen mit Land NRW, VRR, NWL, DB InfraGO und weiteren Aufgabenträgern kurzfristig handlungsfähige Projektstände vorliegen?
2. Für die im Teilkonzept benannten neuen, zu verlegenden oder aufzuwertenden S-Bahn- bzw. SPNV-Haltepunkte sollen dargestellt werden:
- aktueller Planungs- und Abstimmungsstand,
- zuständige Akteur*innen,
- Mögliche kommunale Vorleistungen,
- notwendige Flächensicherungen,
- mögliche städtebauliche, verkehrliche und klimarelevante Wirkungen,
- grobe Einschätzung von Zeitperspektive, Abhängigkeiten und Förderzugängen.
Einzubeziehen sind insbesondere die im Teilkonzept genannten Haltepunkte und Stationsprojekte wie Brügmannplatz, Im Spähenfelde, Kronprinzenstraße, Technologiezentrum, Barop/Barop Parkhaus, Dortmund West sowie weitere SPNV-Stationen mit städtebaulichem oder verkehrlichem Entwicklungspotenzial darunter insbesondere Phoenix-West und Königsbergstraße .
3. Die Verwaltung wird gebeten, tabellarisch darzustellen, welche Planungsleistungen, Gutachten, Machbarkeitsstudien, Variantenuntersuchungen, Flächensicherungen, Vorabstimmungen oder politischen Beschlüsse zu den genannten Projekten bereits bestehen. Dabei sollen nach Möglichkeit erkennbar sein:
- Projekt / Haltepunkt / Maßnahme,
- vorhandener Planungsstand,
- bereits beauftragte oder abgeschlossene Planungsleistungen,
- noch fehlende Planungsschritte,
- zuständiger Fachbereich bzw. externe Zuständigkeit,
- kommunale Einflussmöglichkeiten.
4. Für die im Teilkonzept ÖPNV benannte Weiterentwicklung des RB 43 im Rahmen des Sauerlandnetzes wird die Verwaltung gebeten, gemeinsam mit den zuständigen Aufgabenträgern VRR und NWL darzustellen, welche kommunalen Handlungsmöglichkeiten zur planerischen Unterstützung bestehen. Dabei soll insbesondere geprüft werden, welche Planungsstände, Vorabstimmungen oder Gutachten zum vorgesehenen Angebotsausbau, zur Barrierefreiheit, zur Dekarbonisierung, zu erforderlichen Bahnsteigverlängerungen sowie zu möglichen zusätzlichen oder zu verlegenden Stationen bereits vorliegen.
Darzustellen ist außerdem, welche kommunalen Vorleistungen für die Umsetzung oder Beschleunigung dieser Maßnahmen erforderlich oder sinnvoll sind. Die Verwaltung wird gebeten, den RB 43 aufgrund der im Teilkonzept beschriebenen hohen bis sehr hohen Priorität sowie ihres Potenzials für Angebotsverbesserung, Barrierefreiheit, klimaneutrale Antriebe und zusätzliche Stationsentwicklungen ausdrücklich in den aufzubauenden Planungsvorrat einzubeziehen. Ziel ist es, kommunale Beiträge frühzeitig zu identifizieren, damit Dortmund gegenüber VRR, NWL, Land NRW, Bund und DB InfraGO handlungsfähig ist, sobald Förder-, Finanzierungs- oder Umsetzungsfenster entstehen.
5. Die Verwaltung wird gebeten, eine fachliche Priorisierung der Maßnahmen vorzuschlagen. Neben den im Teilkonzept bereits genannten Kriterien wie Zielerreichung, Verlagerungswirkung, CO₂-Einsparpotenzial, Kosten, Förderfähigkeit, Aufwand und Komplexität soll dabei ein zusätzlicher Schwerpunkt auf Maßnahmen gelegt werden, bei denen eine kommunale Befassung erforderlich oder besonders wirkungsvoll ist.
Aus Sicht der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt sollen insbesondere solche Haltepunkte und Maßnahmen priorisiert werden, bei denen die Stadt Dortmund durch Flächensicherung, Bauleitplanung, Straßenraumgestaltung, Bahnhofsumfeldentwicklung, Mobilstationen, Rad- und Fußwegeanbindung oder städtebauliche Entwicklung eigene Beiträge leisten kann. Ziel ist, kommunale Handlungsfähigkeit herzustellen und Maßnahmen nicht erst dann vorzubereiten, wenn externe Aufgabenträger oder Fördermittelgeber bereits konkrete Entscheidungen treffen.
6. Die Verwaltung wird gebeten, darzustellen, wie die Ergebnisse dieses Prüfauftrags in die Neuaufstellung des Nahverkehrsplans, das Stadtbahnentwicklungskonzept, die Haushaltsberatungen sowie künftige Beschlussvorlagen zu Einzelmaßnahmen einfließen können.
Begründung
Das Teilkonzept ÖPNV des Masterplans Mobilität 2030 beschreibt den notwendigen Ausbau von Bus, Bahn und vernetzter Mobilität als zentrale Voraussetzung für Verkehrswende, Klimaneutralität und soziale Mobilitätsteilhabe in Dortmund. Zugleich macht die Vorlage deutlich, dass die im Konzept beschriebenen Maßnahmen bislang weder finanziell noch personell abschließend hinterlegt sind und für die konkrete Umsetzung weitere Beschlussvorlagen erforderlich werden.
Gerade bei SPNV- und S-Bahn-Projekten liegen wesentliche Zuständigkeiten zwar bei externen Akteur*innen wie Land NRW, VRR, NWL, Bund oder DB InfraGO. Dennoch hat die Stadt Dortmund erhebliche eigene Handlungsmöglichkeiten: durch frühzeitige Flächensicherung, städtebauliche Planung, die Entwicklung von Bahnhofsumfeldern, die Anbindung an Fuß- und Radverkehr, Mobilstationen sowie die planungsrechtliche Vorbereitung neuer oder aufzuwertender Haltepunkte.
Um Fördermöglichkeiten nutzen, externe Verfahren aktiv beeinflussen und die kommunalen Beiträge rechtzeitig vorbereiten zu können, braucht Dortmund einen belastbaren Planungsvorrat. Priorität sollten dabei insbesondere diejenigen Maßnahmen erhalten, bei denen kommunale Befassung erforderlich ist und die Stadt durch eigene Planungsschritte konkrete Umsetzungsperspektiven schaffen kann.




