Dortmund ist eine der wenigen Städte, die noch an der Sperrstunde festhalten. Dabei gibt es immer mehr Clubs, Diskotheken und Kulturinstitutionen, die experimentelle Formate umsetzen und das urbane Leben prägen. Mit der derzeit gültigen zeitlichen Regelung durch die Sperrstunde wird diese Entwicklung begrenzt. Dabei dient die Sperrstunde nicht dem Lärmschutz, denn die im Umweltrecht verankerten Schallemissionsgrenzen müssen die Clubs ohnehin grundsätzlich einhalten.
Elisabeth Brenker (GRÜNE) und Uwe Wallrabe (CDU): „Aus Sicht der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU soll die bisher geltende Sperrstunde für die Dortmunder Vergnügungsstätten, Clubs, Gastronomie- und Diskothekenbetriebe grundsätzlich aufgehoben werden. Die Stadt Dortmund soll hierfür von der Ermächtigung nach § 3 Gaststättenverordnung NRW Gebrauch machen. Ein entsprechender Modellversuch wurde 2020 beschlossen und verlief erfolgreich. Deshalb sind wir überzeugt, dass die Sperrstunde endlich dauerhaft wegfallen kann. Ein entsprechender Antrag liegt dem Ausschuss für öffentliche Ordnung nun vor.“