Mit seiner Pressemitteilung vom 19.01.26 hatte Oberbürgermeister Alexander Kalouti den Eindruck erweckt, er habe bereits mehrfach gegen Ratsbeschlüsse von SPD, GRÜNEN und Linken vorgehen müssen, weil diese “rechtsstaatlichen Prinzipien widersprechen”. Die Antwort der Verwaltung auf unsere Anfrage zeichnet nun ein anderes Bild: Seit seinem Amtsantritt hat Kalouti keinen Ratsbeschluss nach § 54 GO NRW beanstandet. Auch sonst musste er gegen keinen Ratsbeschluss vorgehen. Die Verwaltung verweist lediglich darauf, dass dem Rat im Dezember eine Beanstandungsvorlage zu den Ausschusswahlen vorgelegt wurde – über diese hat der Rat bislang aber noch gar nicht beschlossen.
Besonders bemerkenswert ist: Das strittige Zitat wurde laut Verwaltung vom Oberbürgermeister selbst formuliert und autorisiert. Es handelte sich also nicht um ein Missverständnis in der Pressestelle, sondern um eine bewusst verantwortete Aussage. Für uns ist klar: Wer als Oberbürgermeister über die offiziellen Kommunikationskanäle der Stadt den Eindruck erweckt, demokratische Mehrheitsentscheidungen seien rechtsstaatswidrig, braucht dafür eine belastbare Grundlage. Genau die hat die Verwaltung nun selbst verneint. Damit bleibt von Kaloutis Dramatisierung in der Sache nichts übrig.





