Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstandsbericht zur Anwendung von Einzel- bzw. Ordnungsverfügungen gegenüber Personen, die wiederholt wegen aggressiven Bettelns auffällig geworden sind.
Die Verwaltung hatte dem Ausschuss mit der Beantwortung der Anfrage DS-Nr. 39592-25/1 im November 2025 erstmals ausführlich über die Anwendung dieses Instruments berichtet. Nachdem inzwischen rund ein Jahr Erfahrung mit dem Instrument vorliegt, bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Wie viele Ordnungsverfügungen wegen wiederholten aggressiven Bettelns wurden seit Einführung des Instruments insgesamt erlassen? Wie viele Personen waren davon betroffen und wie viele Verfügungen sind derzeit noch wirksam?
- Wie viele Verstöße gegen die erlassenen Ordnungsverfügungen wurden seitdem festgestellt? Wie verteilen sich diese Verstöße auf die betroffenen Personen?
- Nach welchen Kriterien wurden welche Tatbestände für Ordnungswidrigkeiten bei welchem Personenkreis festgestellt? Wo und wie häufig traten diese auf?
- Wie viele Zwangsgelder wurden seit Einführung des Instruments
- angedroht,
- festgesetzt,
- tatsächlich gezahlt bzw. erfolgreich beigetrieben?
Welche Gesamtsumme wurde jeweils festgesetzt und welche Summe konnte tatsächlich vereinnahmt werden? In welcher Spanne wurden Zwangsgelder festgesetzt?
- In der Beantwortung vom November 2025 hatte die Verwaltung mitgeteilt, dass zum damaligen Zeitpunkt trotz 47 Festsetzungsverfügungen gegen zwölf Personen noch keine ausstehenden Zwangsgelder eingezogen werden konnten. Wie hat sich die Situation seitdem entwickelt? Welche Erkenntnisse hat die Verwaltung insbesondere hinsichtlich der praktischen Vollstreckbarkeit von Zwangsgeldern gegenüber dem betroffenen Personenkreis gewonnen?
- Wie hat sich das seinerzeit beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen anhängige Ersatzzwangshaftverfahren entwickelt? Wurde inzwischen eine gerichtliche Entscheidung getroffen? Wurden seitdem weitere Verfahren zur Anordnung von Ersatzzwangshaft beantragt und mit welchem Ergebnis?
- Wie bewertet die Verwaltung nach rund einem Jahr die Wirksamkeit der Ordnungsverfügungen? Insbesondere bitten wir um eine Einschätzung,
- ob bei den betroffenen Personen eine nachhaltige Verhaltensänderung festgestellt werden konnte,
- ob sich der von der Verwaltung beschriebene Personenkreis durch das Instrument nachhaltig reduziert hat,
- ob sich die Zahl der festgestellten Verstöße nach Zustellung einer Ordnungsverfügung reduziert hat,
- wie hoch der Anteil der Personen ist, die trotz Ordnungsverfügung weiterhin wiederholt auffällig werden,
- und ob sich die Situation in den von der Verwaltung seinerzeit als besonders belastet beschriebenen Bereichen der Innenstadt aus ihrer Sicht messbar verbessert hat.
- Welche Erkenntnisse liegen der Verwaltung inzwischen zum Verhältnis von Aufwand und Wirkung des Instruments vor? Welcher personelle und administrative Aufwand entsteht insbesondere durch Erlass, Dokumentation und Überwachung der Ordnungsverfügungen sowie durch Zwangsgeld- und gegebenenfalls gerichtliche Vollstreckungsverfahren?
- Welche Rolle spielen sozialarbeiterische und suchtbezogene Hilfsangebote im Umgang mit den von den Ordnungsverfügungen betroffenen Personen? Gibt es eine systematische Vermittlung in bestehende Hilfsangebote und liegen Erkenntnisse darüber vor, in welchem Umfang diese angenommen werden?
- Hat die Verwaltung ihre Anwendungspraxis seit Einführung der Ordnungsverfügungen aufgrund der bisherigen Erfahrungen verändert oder weiterentwickelt? Wenn ja, in welcher Form?
- Zu welcher Gesamtbewertung kommt die Verwaltung nach rund einem Jahr Anwendung? Hält sie die Ordnungsverfügungen weiterhin für ein geeignetes und wirksames Instrument, um wiederholtes aggressives Betteln nachhaltig zu unterbinden? Welche Schlussfolgerungen zieht sie aus den bisherigen Erfahrungen für den zukünftigen Einsatz?
Begründung
Im Herbst 2025 hat die Stadt Dortmund damit begonnen, gegenüber besonders auffälligen und wiederholt wegen aggressiven Bettelns in Erscheinung getretenen Personen individuelle Ordnungsverfügungen zu erlassen. Nach damaliger Auskunft der Verwaltung waren zum 31. Oktober 2025 gegen 16 Personen entsprechende Verfügungen ergangen. Gegen zwölf Personen waren bereits insgesamt 47 Zwangsgelder festgesetzt worden.
Die Verwaltung begründete die Einführung des Instruments insbesondere damit, dass zuvor verhängte Bußgelder und zeitlich befristete Platzverweise bei dem betroffenen Personenkreis keine nachhaltige Wirkung gezeigt hätten.
Nach rund einem Jahr Anwendung ist es aus Sicht der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt deshalb sinnvoll, nicht nur die aktuellen Fallzahlen abzufragen, sondern insbesondere die tatsächliche Wirkung des Instruments zu evaluieren. Dabei ist von besonderem Interesse, ob die Ordnungsverfügungen zu einer nachhaltigen Verhaltensänderung geführt haben, ob die vorgesehenen Zwangsmittel in der Praxis vollstreckbar sind und in welchem Verhältnis der administrative Aufwand zur erzielten Wirkung steht. Neben der ordnungsrechtlichen Bewertung sollte dabei auch berücksichtigt werden, inwieweit die betroffenen Personen durch sozialarbeiterische und suchtbezogene Angebote erreicht und nachhaltigere Hilfen ermöglicht werden können.






