Die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen & Volt und Die Linke & Tierschutzpartei im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Änderungsantrags zu der Vorlage DS.-Nr.: 01015-26 „Stadtbahnentwicklungskonzept – Fortschreibung (Stufe 1 / Stufe 2)“:
Beschluss:
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, den Beschlussvorschlag der Verwaltung wie folgt zu ergänzen:
1. Prioritäre Projektfestlegung und Konkretisierung
Die Verwaltung wird beauftragt, im Zuge der Bearbeitung der Stufe 2 des Stadtbahnentwicklungskonzeptes insbesondere folgende strategisch bedeutsame Projekte prioritär zu konkretisieren und planerisch voranzutreiben. Dabei wird die Fortschreibung des Stadtbahnentwicklungskonzepts ausdrücklich unterstützt.
Die folgenden Maßnahmen der Priorität C (mittel) werden zusätzlich in Stufe 2 betrachtet:
- Maßnahme 15a/15b: Verlängerung der U44 von Westfalenhütte nach Kirchderne
- Maßnahme 26b: Verlängerung der U46 im Dortmunder Süden Westfalenhallen – Brünninghausen über den Haltepunkt Signal‑Iduna‑Park mit SPNV‑Verknüpfung.
Dieses Projekt ist aufgrund seiner hohen verkehrlichen Wirkung und Netzbedeutung in Stufe 1 überwiegend mit hoher Priorität bewertet worden und sollen daher im weiteren Verfahren herausgehoben behandelt werden.
- Maßnahme 11: Innenstadttunnel Ost / Kaiserviertel als oberirdische Variante
Die im DSW21-Konzept Dortmund.mobil 2030 skizzierte Neubaustrecke von Hörde über die Degginghöfe in die City könnte weiter östlich oberirdisch über Semerteichstraße, Güntherstraße und Geschwister-Scholl-Straße zum Hauptbahnhof geführt werden. Dadurch würde eine umsteigefreie Verbindung von Körne zum Hauptbahnhof ermöglicht und mit Verknüpfung zu U47, U43 und U44 eine planmäßige oder im Störungsfall nutzbare Entlastung der Tunnel I und III geschaffen.
Die folgenden Maßnahmen der Priorität B (hoch) werden zu diesem Zeitpunkt nicht weiter in Stufe 2 betrachtet:
- Maßnahme 13b: Erschließung Phoenix-West: Erschließung durch H-Bahn
- Maßnahme 09: Anbindung Smart Rhino (H-Bahn)
- Maßnahme 16b: Anbindung Wissenschaftscampus an U42 (Ortsmühle – Barop Parkhaus)
Für alle Maßnahmen wird eine Trassensicherung beschlossen, die im Einzelfall jederzeit vom Rat aufgehoben werden kann.
Folgende im Erarbeitungsprozess eingereichten Vorschläge, die in der Vorlage leider nicht näher benannt wurden, werden als eingebracht betrachtet:
- Verlegung der heutigen Endstelle Fredenbaum in den Bereich Speicherstraße/Schäferstraße im Kontext des Hafenentwicklungskonzepts.
- Verlängerung der Bochumer Straßenbahn von BO-Langendreer nach DO-Lütgendortmund mit Verknüpfung zur S4.
2. Verbindliche Zeit- und Planungsschienen
Für die genannten Maßnahmen wird die Verwaltung beauftragt, verbindliche Zeitpläne vorzulegen und umzusetzen, die mindestens folgende Schritte enthalten:
- Leistungsphasenplanung (HOAI)
- Einleitung und Abschluss der Leistungsphasen 1–2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) bis spätestens Ende 2027
- Einleitung der Leistungsphasen 3–4 (Entwurfs- und Genehmigungsplanung) bis Ende 2030
- Standardisierte Bewertung / Wirtschaftlichkeitsnachweis
- Durchführung bzw. Vorbereitung der standardisierten Bewertung gemäß GVFG bis spätestens 2028, um Förderfähigkeit sicherzustellen
- Durchführung bzw. Vorbereitung der standardisierten Bewertung gemäß GVFG bis spätestens 2028, um Förderfähigkeit sicherzustellen
- Fördermittelakquise
- Systematische Beantragung von Fördermitteln nach Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG), Landesprogrammen NRW sowie ggf. Bundesprogrammen
- Vorlage eines Finanzierungs- und Fördermittelplans parallel zur Vorplanung
Diese Planungsschritte sind zwingend erforderlich, da die weitere Umsetzung der Maßnahmen maßgeblich von Förderfähigkeit und Wirtschaftlichkeitsnachweisen abhängt.
3. Halbjährliche Berichterstattung
Die Verwaltung wird verpflichtet, dem AKUSW und AMIG eine halbjährliche mündliche Berichterstattung zum aktuellen Stand vorzulegen. Die Berichte sollen insbesondere enthalten:
- Stand der jeweiligen Leistungsphasen
- Fortschritt bei Variantenuntersuchungen und Trassenentscheidungen
- Ergebnisse der standardisierten Bewertung
- Stand der Fördermittelakquise
- Zeit- und Kostenentwicklung sowie Risiken
Ziel ist eine transparente politische Steuerung der prioritären Stadtbahnprojekte und eine Abbildung der Sachlage für die Öffentlichkeit.
4. Vorlaufbetrieb
Zur frühzeitigen Verbesserung der ÖPNV-Angebotsqualität wird die Verwaltung beauftragt, in Abstimmung mit der DSW21, für prioritäre Stadtbahnverlängerungen einen Vorlaufbetrieb im Busnetz zu konzipieren und umzusetzen:
- Taktung im 10‑Minuten-Takt in der Hauptverkehrszeit
- Taktausweitung in den Nebenzeiten mit orientierender Fahrplanstruktur der Stadtbahn
- Sicherstellung einer attraktiven Bedienung auch in den Abendstunden
- (In Absprache mit dem VRR zu Vorgaben der Busliniennummern) Benennung der Buslinien nach der Stadtbahnnummer (bspw. U49 -> M49 Metropolbus)
Der Vorlaufbetrieb soll:
- Nachfragepotenziale frühzeitig erschließen
- die spätere Stadtbahntrasse vorbereiten
- eine belastbare Datengrundlage für Wirtschaftlichkeitsberechnungen liefern
- aktuelle auf den Linienverläufen operierende Linien ersetzen
5. Integration in Gesamtstrategie Verkehrswende
Die prioritären Projekte sind in die übergeordneten Strategien der Stadt Dortmund einzubetten, insbesondere:
- Nahverkehrsplan
- Masterplan Mobilität
- Integration von Mobilitätstationen an den Haltepunkten zur Förderung multimodaler Mobilität (Metropolradstationen/ E-Scooter Stellplätze, Fahrradstellplätze, Carsharing, Busanschluss, …)
- Ziele zur Steigerung des ÖPNV-Anteils und zur Reduktion von Treibhausgasen
Begründung
Das Stadtbahnentwicklungskonzept bildet die zentrale Grundlage für die langfristige Entwicklung des Dortmunder ÖPNV. Die Stufe‑1‑Bewertung zeigt, dass eine Vielzahl von Maßnahmen bereits heute als verkehrlich sinnvoll eingestuft werden kann und daher für eine vertiefte Planung in Betracht kommt.
Gleichzeitig besteht bislang ein Defizit an:
- verbindlichen Zeitplänen
- konkreten Planungsschritten
- transparenter politischer Steuerung
- zugänglichen Informationen für die Öffentlichkeit
Durch die gezielte Priorisierung einzelner Schlüsselprojekte, die Festlegung klarer Planungsetappen sowie eine kontinuierliche Berichterstattung wird sichergestellt, dass die Fortschreibung des Konzeptes nicht nur konzeptionell bleibt, sondern in eine realisierbare Umsetzung überführt wird.
Der ergänzende Vorlaufbetrieb durch leistungsfähige Buslinien ermöglicht zudem eine kurzfristige Angebotsverbesserung und stärkt den ÖPNV bereits vor Fertigstellung der Infrastrukturprojekte.




