Die Bundesregierung hat im Rahmen ihres „Bauturbo“-Pakets weitreichende Maßnahmen zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Bauwesen angekündigt. Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie beurteilt die Verwaltung die bisher bekannt gewordenen Inhalte des „Bauturbo“-Pakets im Hinblick auf die Umsetzbarkeit in Dortmund?
- Welche Maßnahmen aus dem Paket könnten unmittelbare Effekte auf den Wohnungsbau in Dortmund haben (z. B. bei Nachverdichtung, Brachflächenentwicklung, Digitalisierung von Bauanträgen)?
- Welche rechtlichen und praktischen Spielräume ergeben sich durch das Paket für die kommunale Bauleitplanung und Genehmigungspraxis?
- Gibt es bereits konkrete Pläne oder Projekte, die im Rahmen des „Bauturbos“ beschleunigt werden könnten?
- Ist die Anwendung eines Bauturbos auch für Schulprojekte geplant?
- Gibt es nach Einschätzung der Verwaltung konkrete Fälle, in denen eine Anwendung des § 246e BauGB-E zur Schaffung neuen Wohnraums vorstellbar wäre? Wenn ja, welche?
(z.B. Arrondierungen am Siedlungsrand, Wohnungsbauvorhaben auf größeren Flächen im bestehenden Siedlungsgefüge, Umnutzung einer Büroimmobilie zu Wohnungen im Mischgebiet). - Welche Herausforderungen sieht die Stadt Dortmund bei der Umsetzung des „Bauturbos“, insbesondere im Hinblick auf Beteiligungsverfahren, Umweltstandards oder städtebauliche Aspekte?
- Wie bewertet die Verwaltung die Anwendung des „Bauturbos“ bei Vorhaben im Außenbereich?
- Inwieweit könnten weitere Instrumente, wie sie etwa das besondere Städtebaurecht umfasst (z. B. Sanierungssatzung, Erhaltungssatzung), durch den „Bauturbo“ ausgehebelt werden?
- Wie wird sichergestellt, dass trotz Verfahrensbeschleunigung weiterhin qualitätvolle Stadtentwicklung, soziale Durchmischung und Klimaanpassung berücksichtigt werden?
(z.B. durch Auflagen etwa für die soziale Infrastruktur wie den Bau von Kitas oder sozialen Wohnungsbau) - Welche Befreiungs- und Abweichungsmöglichkeiten zugunsten des Wohnungsbaus werden in Dortmund bereits angewendet oder sind in Planung?
- Plant die Verwaltung, ähnlich dem “Hamburg Standard” für kosteneffizientes Bauen, eigene Standards für Dortmund zu entwickeln, um insbesondere bezahlbaren Wohnraum zu fördern?
- Ist die Dortmunder Bauverwaltung personell und technisch ausreichend ausgestattet, um von den geplanten Erleichterungen zu profitieren?
- Ist ein politischer Grundsatzbeschluss zum Umgang mit § 246e BauGB-E geplant?
Begründung:
Die Bundesregierung hat mit dem „Bauturbo“ ein Gesetzespaket in den Bundestag eingebracht, das den Wohnungsbau beschleunigen soll. Das Kabinett hat den Gesetzentwurf im Juni beschlossen. Voraussichtlich im Herbst wird der Bundestag das Gesetz beschließen.
Insbesondere die Erweiterung der Befreiungs- und Abweichungsmöglichkeiten im Baugesetzbuch (§ 246e BauGB) bietet Kommunen neue Handlungsspielräume. Der § 246e BauGB-E wurde als „Kann-Regelung“ mit Zustimmungserfordernis der Kommune angelegt, d.h. die jeweilige Kommune hat einen Ermessensspielraum und damit die Möglichkeit, eine Zustimmung zur Abweichung von den Vorschriften des BauGB oder aufgrund des BauGB erlassenen Vorschriften zu erteilen oder zu verweigern. Vorgesehen ist dazu eine zweimonatige Frist, innerhalb derer die Kommune diese Entscheidung zu fällen hat. Die Entscheidung über die Erteilung oder Verweigerung der Zustimmung ist im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu treffen.
Die norddeutschen Bundesländer haben mit der “Hamburger Erklärung” zur Bauwende einen Impuls für die Umsetzung der Maßnahmen des Bauturbos gegeben und die Initiativen der Bundesregierung ausdrücklich begrüßt. Besonders hervorzuheben ist der “Hamburg Standard”, der durch bedarfsgerechtere Standards, effizientere Planungs- und Managementprozesse Kosteneinsparungen von über einem Drittel ermöglichen soll. Angesichts der angespannten Wohnungsmarktsituation in Dortmund könnte es sinnvoll sein, diesen Impuls aufzugreifen.
Vor dem Hintergrund der Wohnraumknappheit in Dortmund ist es von zentraler Bedeutung, dass die Stadtverwaltung frühzeitig prüft, ob und wie die angekündigten Beschleunigungsmaßnahmen auf kommunaler Ebene genutzt werden können – und wo es ggf. auch Anpassungsbedarf gibt.




