Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Dortmund bittet die Verwaltung um eine Stellungnahme bereits zur Sitzung des AKUSW am 24. April 2024:
- Wie groß sind die im Eigentum der Stadt befindlichen Flächen, die zeitnah, mittelfristig und langfristig als Gewerbe-/Industriefläche zur Verfügung gestellt werden können?
- Wie verträgt sich das in der Neubekanntmachung des Flächennutzungsplans vom 27.09.22 (Drucksache Nr. 25687-22) formulierte Ziel, den Flächenverbrauch sukzessive zu reduzieren, mit dem Vorschlag der Wirtschaftsförderung zur Entwicklung eines Großvorhabens auf der ökologisch wertvollen Freifläche in Brechten?
- Inwieweit und mit welchem Ergebnis wurden die im derzeit in Genehmigung befindlichen Regionalplan für die Metropole Ruhr ausgewiesenen interkommunalen Kooperationsstandorte für großflächige Ansiedlungen in die Flächenüberlegungen der Wirtschaftsförderung einbezogen?
- Die Stadt Dortmund plant weiterhin mit der Entwicklung der sogenannten newPark-Flächen, eine Entwicklung, die von Natur- und Umweltschutzverbänden stark kritisiert und auch von den GRÜNEN-Fraktionen in den jeweiligen Kommunen abgelehnt wird. Sollte diese Entwicklung auch nur teilweise umgesetzt werden, so können dadurch die in der Vorlage genannten Bedarfe an Flächen über viele Jahre gedeckt werden.
Warum wurden diese Flächen in den Berechnungen nicht betrachtet?
- Welche Gesamtfläche und welche Einzelflächengröße in ha wurden in den letzten 10 Jahren von Unternehmen angefragt, verkauft und tatsächlich entwickelt (sofern möglich, um Logistik bereinigt)? Welche Unternehmen haben in den letzten 10 Jahren Flächen nachgefragt und mussten abgewiesen werden, differenziert nach ortsansässigen und ortsfremden Unternehmen?
- Inwieweit wurden bei dem angenommenen zukünftigen jährlichen Flächenbedarf von 13,4 ha die im Rahmen der Wirtschaftsflächenkonferenz benannten Maßnahmen (Punkt 4 der Vorlage) angewendet?
Mit welchen Auswirkungen auf den Flächenverbrauch ist durch Nachverdichtung und vertikale Entwicklung bestehender Gewerbegebiete zu rechnen?
Inwiefern werden großflächige anders bzw. untergenutzte Flächenpotenziale im Bestand mit in die Betrachtung einbezogen?
- Was ist unter “erheblichem Aufwand” (s. Eignungsuntersuchung neuer Wirtschaftsflächen, DS 25130-22) bei dem Abbau von Restriktionen zu verstehen? Inwieweit können die ehemaligen Verursacher von Restriktionen, z.B. durch Altlasten, an der Wiederherstellung der Nutzbarkeit dieser Flächen beteiligt werden? Welche Hindernisse bestehen für die angeführten 115 ha potenzieller und planerisch gesicherter Nutzungsfläche, für die es “gravierende Nutzungshindernisse” gibt? Wie können Verwaltung und Rat dazu beitragen, die Hindernisse zu beseitigen?
- Zum Zeitpunkt der Eignungsuntersuchung wurden sieben Flächen mit ca. 27,8 ha als reserviert eingeordnet (z. B. DSK-Gelände Derner Straße (rd. 4,3 ha), GI Union (rd. 3,1 ha), GE Bornstraße Ost an der Hildastraße (rd. 1,1 ha)). Inwieweit ist dieser Stand noch aktuell? Welche Pläne bestehen für die zwei Teilflächen des GE Zeche Crone (rd. 4,6 ha)? Welche gewerblichen Flächen sind im Unternehmensbesitz, werden aber nicht mehr benötigt und können an die Stadt zurückgegeben werden?
- Inwiefern können unter dem Aspekt der aktiven Bodenpolitik weitere Instrumente des besonderen Städtebaurechts (z. B. städtebauliche Sanierungsmaßnahmen, städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen, kommunale Satzungen, verbindliche Bauleitplanung im Bestand, u.ä.) angewandt werden, u.a. auch, um weitere Ansiedlungen von Logistik-Unternehmen zu verhindern?
- Welche weiteren informellen und formellen Instrumente können zur Aktivierung auf Bestandsflächen genutzt werden, zum Beispiel durch das Umlegungsverfahren?
- Welche Rolle spielt das Thema kleinteiliger Nutzungsmischung (vgl. Leipzig Charta) im Rahmen der Wirtschaftsflächenentwicklung mit den damit verbundenen verkehrlichen und sonstigen Vorteilen?
Begründung:
Angesichts des Ziels, 2035 die Klimaneutralität für Dortmund zu erreichen und der aus Klimaschutzgründen Notwendigkeit des äußerst sparsamen Flächenverbrauchs sind neue flächenversiegelnde Projekte äußerst kritisch und zugunsten einer Neunutzung von Brachen bzw. der effektiveren Ausnutzung von besiedelten Flächen zurückzustellen.
Im Rahmen der Eignungsuntersuchung neuer Wirtschaftsflächen (DS: 25130-22) wurde festgestellt: “ Es ist jetzt der Zeitpunkt erreicht, ab dem eine weitere Flächeninanspruchnahme im Freiraum unweigerlich mit dem Verlust wesentlicher ökologischer und klimatischer Funktionen einhergeht.” Gleichzeitig wurde weiterhin ein hohes Flächenpotenzial durch die Nachnutzung von Industriebrachen festgestellt, das aufgrund schwerwiegender Restriktionen jedoch nur “mit erheblichem Aufwand” mobilisiert werden.
Die Verwaltung wurde im Oktober 2022 (DS: 25130-22-E2) aufgefordert, Gespräche mit den Eigentümern der im Gutachten als „reserviert“ und „Entwicklungsperspektive derzeit unklar“ aufgeführten Flächen hinsichtlich einer zeitnahen, möglichst gewerblichen/industriellen Vermarktung/Nutzung aufzunehmen.