Die Fraktionen von BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN und der SPD bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
- Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass Clubs und Livemusikspielstätten ein wesentlicher Bestandteil der kulturellen Vielfalt in Dortmund sind und einen maßgeblichen Beitrag zur Attraktivierung der Stadt leisten.
- Der Rat der Stadt unterstützt deshalb die Forderung der LiveKomm, des Bundesverbandes der Musikspielstätten in Deutschland, Clubs und Livemusikspielstätten auch rechtlich als Kulturorte und -einrichtungen anzuerkennen.
- Der Rat fordert Bund und Land auf, Clubs und Livemusikspielstätten nicht weiter als Vergnügungsstätten einzuordnen, sondern sie als Anlagen für kulturelle Zwecke zu definieren und sie damit – in Abgrenzung zu Diskotheken – rechtlich Konzert- und Theaterhäusern sowie Programmkinos gleichzustellen.
- Der Rat der Stadt Dortmund bittet die Verwaltung, sämtliche kommunalen Möglichkeiten zur Anerkennung der Clubszene als Kultureinrichtung zu prüfen und das Ergebnis dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bis zur Sommerpause vorzulegen.
Begründung:
Die Clubkultur ist für viele Menschen wesentlicher Bestandteil ihres kulturellen Lebens und sie ist ein entscheidender Teil der Kulturvielfalt in Dortmund. Clubs und Livemusikangebote können das kulturelle Image einer Stadt prägen und deutlich zur Attraktivierung von Innenstadt und Quartieren beitragen. Dennoch gelten Clubs und Livemusikspielstätten bisher rechtlich nicht als kulturelle Einrichtungen, sondern werden als Vergnügungsstätten klassifiziert und stehen damit auf gleicher Stufe mit Bordellen und Spielhallen.
Die Einstufung von Musikclubs als Kultureinrichtungen ist nicht erst seit Corona ein zentrales Anliegen des Bundesverbandes der Musikspielstätten in Deutschland (LiveKomm) und damit auch der Dortmunder Clubszene. Die Tatsache, dass Clubs in der Regel mit kuratierten Musikprogrammen für anerkannte künstlerische Profile sorgen, hebt sie von Diskotheken, die einen rein gewerblichen Zweck verfolgen, ab und stellt sie vielmehr mit Theatern und Konzerthäusern gleich.
Eine entsprechende Bewertung fand schon seitens der Kulturstaatsministerin Monika Grütters statt, die im Rahmen des Rettungs- und Zukunftspakets NEUSTART KULTUR Musikclubs und Livemusik-Spielstätten mit 27 Millionen Euro aus ihrem Etat förderte.