Anerkennung von Scheinvaterschaften

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Der Fall hatte öffentlich hohe Wellen geschlagen und auch in der Sitzung des Rates war er Thema: Ein deutscher Staatsangehöriger hatte 20 Vaterschaften anerkannt, um nichtdeutschen Müttern und ihren Kindern ein Bleiberecht zu sichern. Dafür hat er sich anscheinend auch mit Sozialleistungen bezahlen lassen, die den Frauen und insbesondere den Kindern zustehen. Die GRÜNE Fraktion hatte deshalb eine umfangreichen Fragenkatalog zum Missbrauch von Vaterschaftsanerkennungen an die Verwaltung gestellt, der inzwischen beatwortet wurde. Dabei stellt die Verwaltung klar, dass von den 20 anerkannten Vaterschaften 6 Kinder in Dortmund anerkannt wurden. Eine Rückforderung von Unterhaltsvorschüssen wird zurzeit geprüft. Vor dem Hintergrund des Falls hatte die Verwaltung zwischenzeitlich die Anerkennung von Vaterschaften grundsätzlich ausgesetzt und das Anerkennungsverfahren geprüft und verändert. So soll durch eine Änderung der organisatorischen Abläufe und einen neuen Leitfaden für die Mitarbeitenden im Jugendamt zukünftig Missbrauch verhindert werden. Darüber ist inzwischen auch schon die Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde informiert. Die Verwaltung regt darüber hinaus an, dass die entsprechenden gesetzlichen Regelungen zur Anerkennung von Vaterschaften durch verbindliche Prüfungspunkte ergänzt werden. 

Aus GRÜNER Sicht ist wichtig, dass die betroffenen Frauen und Kinder ihr Bleiberecht nicht verlieren. Denn auch eine Vaterschaft, deren Anerkennung sich nachträglich als missbräuchlich erweist, ist eine rechtlich vollwertige Vaterschaft. Laut Verwaltung ist eine Aufhebung durch die Behörden nicht möglich.  

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