Die Fraktion BÜNDNBIS 90/DIE GRÜNEN bittet um die Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung sowie um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
- Der Schulausschuss spricht sich grundsätzlich für die Einrichtung von Schulstraßen aus.
- Der Schulausschuss fordert die Verwaltung auf, die Verkehrssituation um alle Grundschulen im Stadtgebiet auf die Möglichkeit und Sinnhaftigkeit der Einrichtung einer „Schulstraße“ zu überprüfen und dort, wo es sinnvoll und rechtlich möglich ist, entsprechende Straßen einzurichten. Grundlage dafür ist der Erlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW vom 7. Dezember 2023.
- Prioritär und zeitnah soll die Einrichtung von Schulstraßen zunächst dort geprüft werden, wo es bereits aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommens durch sogenannte „Elterntaxis“ zu Unfällen gekommen ist und/oder bereits der Wunsch der Lehrer- und Elternschaft nach Einrichtung einer „Schulstraße“ besteht.
- Bei positiven Voraussetzungen erstellt die Verwaltung ein Zeit-Maßnahmen-Konzept für die Einrichtung von Schulstraßen.
- Bei Prüfung und Einrichtung aller Schulstraßen sind die jeweilige Schule und die Elternschaft sowie die betroffenen Anwohnenden frühzeitig in die Planung einzubinden.
- Die Befahrbarkeit der Schulstraße für Anwohnende sowie weitere unabdingbar erforderliche Fahrten (z.B. Pflegedienste, Fahrdienste für Menschen mit Behinderung) ist gemäß Erlass sicherzustellen.
- Die Verwaltung stellt den zuständigen Ausschüssen in der ersten Sitzungsrunde nach den Sommerferien ihre Prüfergebnisse vor und legt einen Plan zur Umsetzung vor.
- Die Verwaltung wird gebeten, diesen Antrag auch dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün in seiner nächsten Sitzung vorzulegen.
Begründung:
An Grundschulen kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen, weil viele Eltern ihre Kinder mit dem Auto direkt bis zur Schule bringen und abholen. Diese sogenannten „Elterntaxis“ gefährden nicht nur die Schulkinder, sondern sorgen auch im Umfeld der Schulen für Stau, Lärm und Luftverschmutzung. Der Schulausschuss hat in der Vergangenheit bereits mehrfach darüber diskutiert.
In Dortmund gibt es seit vielen Jahren das Programm „So läuft das“, mit dem Grundschüler*innen fit gemacht werden, um ihren Schulweg ohne „Elterntaxis“ zu bewältigen. Dabei geht es sowohl um Verkehrserziehung für die Kinder, Informationen für die Eltern, Maßnahmen wie Hol- und Bring-Zonen und Walking Bus sowie um bauliche Veränderungen im Umfeld der teilnehmenden Grundschulen. Laut Verwaltung ist das Projekt an der Grundschule Am Dorney in Oespel/Kley und an der Ostenberg-Grundschule in Barop inzwischen komplett abgeschlossen. Bei 14 weiteren Grundschulen läuft es noch, an einigen Standorten müssen noch bauliche Veränderungen umgesetzt werden. Aktuell begleitet das Tiefbauamt die Einführung von „So läuft das!“ an vier weiteren Grundschulen. In den kommenden zwei Jahren sollen drei weitere Schulen dazu kommen. Die Einrichtung von Schulstraßen kann eine sinnvolle, notwendige und schnell umzusetzende Ergänzung sein.
In einigen Städten und Gemeinden in NRW wurden inzwischen sogenannte Schulstraßen eingerichtet. Dies bedeutet die temporäre Sperrung während der Schulanfangs- und -endzeiten einer oder mehrerer Straßen im unmittelbaren Umfeld der Schulen für den Autoverkehr. Anwohnerinnen und Anwohner, Pflegedienste oder Transporte für Kinder mit Behinderungen dürfen die Straße dann trotzdem mit einer Ausnahmegenehmigung befahren.
Auch der Beirat Nahmobilität hat die Möglichkeiten zur Einrichtung von Schulstraßen bereits insbesondere vor dem Hintergrund der rechtlichen Umsetzbarkeit diskutiert.
Der aktuelle Erlass des Landesverkehrsministeriums NRW hat nun noch einmal klargestellt, unter welchen Bedingungen die Einrichtung einer Schulstraße im Rahmen der geltenden Gesetze und Verordnungen zulässig ist. Denn obwohl es den Wunsch vieler Schulen gibt, vor Ort eine Schulstraße einzurichten, scheiterte dies oft an rechtlichen Bedenken. Diese sind nun ausgeräumt und die Bedingungen für die Einrichtung einer solchen Straße sind klar formuliert.