Laut Ruhrnachrichten.de wurde von einer Gastronomiegemeinschaft (Alter Markt, Zeitgeist, 60 seconds to Napoli, Pfefferkorn, Wenkers, Maximilian) am Alten Markt ein Sicherheitsdienst für die Außengastronomie beauftragt. Darüber hinaus erfahren die Lesenden, dass die Service- und Sicherheitsmaßnahmen mit dem Ordnungsamt abgestimmt seien. Darüber hinaus gibt die Gastronomiegemeinschaft an, dass sie „unredliches Verhalten“ mit einem gemeinschaftlichen Hausverbot ahnden und in Wiederholungsfällen Anzeige wegen Hausfriedensbruch stellen will.
Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet aufgrund der Berichterstattung der Ruhrnachrichten zur Beauftragung eines privaten Sicherheits- und Präsenzdienstes auf dem Alten Markt um eine schriftliche Stellungnahme der Verwaltung. Dabei sollen insbesondere die folgenden Fragen beantwortet werden:
- Inwiefern handelt es sich beim Alten Markt um eine dem öffentlichen Verkehr gewidmete Fläche?
- Für welche konkreten Bereiche des Markts liegt eine Sondernutzungserlaubnis vor (bitte als Karte darstellen)? Auf Grundlage welchen Ortsrechts wurden die Sondernutzungserlaubnisse erteilt? Wann und für welchen Zeitraum wurden die Sondernutzungserlaubnisse erteilt?
- Inwiefern räumt die Stadt Dortmund den Gastronomiebetrieben am Alten Markt mit Erlaubniserteilung der Sondernutzung ein faktisches Hausrecht ein, mit der die Verkehrssicherungspflicht übertragen wird?
- Welche Nebenbestimmungen gelten für die sechs Gastronomiebetriebe am Alten Markt, die gemeinschaftlich einen Sicherheitsdienst beauftragt haben? In diesem Zusammenhang wird um die Darstellung folgender Punkte gebeten:
a. Inwiefern ist es bei einer Übertragung des faktischen Hausrechts durch die Verkehrssicherungspflicht angezeigt, das Gelände bzw. den Bereich im Auflagenwege durch Zäune oder ähnliche Abgrenzungen eindeutig zu kennzeichnen oder absperren zu lassen? Wurde zu diesem Zweck die Sondernutzungserlaubnis erneuert?
b. Inwiefern sind die Nebenbestimmungen zwingende Voraussetzung für das Erteilen der Sondernutzungserlaubnis?
c. Inwiefern kann das Hausrecht durch den Sicherheitsdienst ausgeübt werden, wenn eine Person neben der Auflagenfläche für die Außengastronomie bettelt – also mit einem kleinen Abstand, ohne die Auflagenfläche zu betreten?
- Wie und mit welchen Mitteln darf der private Sicherheitsdienst außerhalb der Auflagenflächen tatsächlich tätig werden?
- Unter welchen Voraussetzungen kann der private Sicherheitsdienst für welche Bereiche am Alten Markt Anzeigen wegen Hausfriedensbruch erstatten?
- Inwiefern können Personen, die von dem gemeinschaftlich beauftragten Sicherheitsdienst ein Hausverbot erhalten haben, den Alten Markt noch queren?
- Handelt es sich bei dem Sicherheitsdienst um den gleichen Dienstleister, den die Stadt Dortmund für den Stadtgarten engagiert hat?
- Welche weiteren Service- und Sicherheitsmaßnahmen wurden mit dem Ordnungsamt – wie in den Ruhrnachrichten zitiert – für den Alten Markt abgestimmt?
- Welche anderen Maßnahmen hat die Stadt Dortmund geprüft, um die vorgetragene Kritik der Gastronomiegemeinschaft zur Durchsetzung der ordnungsbehördlichen Verordnung am Markt zu gewährleisten? Mit welchem Ergebnis hat die Verwaltung Alternativen geprüft?