Die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE+ und DIE PARTEI im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bitten um Stellungnahme der Verwaltung: Einige Badeanstalten in Deutschland erlauben Frauen künftig, „oben ohne“ zu schwimmen. Es soll dabei künftig in diesen Badeanstalten stattdessen ausreichen, die primären Geschlechtsmerkmale zu bedecken. Die Verwaltung wird vor diesem Hintergrund gebeten, folgenden Sachverhalt zu prüfen und hierbei folgende Fragen zu beantworten:
- In welchen Frei- und Hallenbädern städtischer und privater Trägerschaft gibt es Vorschriften, die Frauen eine Bekleidung „oben ohne“ untersagen? In welchen liegt kein Verbot vor?
- Wie bewertet die Verwaltung die Erlaubnis für Frauen, in Städten wie Berlin, Köln und Siegen „oben ohne“ schwimmen zu dürfen?
- Wie schnell und zu welchem Zeitpunkt kann die Verwaltung in Dortmund in Abstimmung mit den privaten Trägern der Frei- und Hallenbäder eine Erlaubnis umsetzen, sodass Frauen „oben ohne“ schwimmen dürfen? Welche Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt sein?