Check-Liste für die Bauleitplanung

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23. Mai 2023

Die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags: 

Die Verwaltung wird gebeten, allen anstehenden Beschlussvorlagen zur vorbereitenden Bauleitplanung eine standardisierte Check-Liste beizufügen, die den politischen Vertretungen die Grundzüge der Planung im Zusammenhang mit klimarelevanten Auswirkungen übersichtlich und nachvollziehbar darstellt.  

  1. Von der Verwaltung werden zweckmäßige klimarelevante Planungsparameter für eine solche Checkliste definiert.
    Dabei soll u.a. die Aufnahme folgender Themen geprüft und berücksichtigt werden:
    – Gebietsauswahl und –kontext
       (z.B. Luftschneisen, stadtklimatische Verhältnisse/Wärmebelastung; Zugänglichkeit zu
        Angeboten der Nahversorgung, des ÖPNV, Frei- und Grünflächen unter Berücksichtigung des Artenschutzes, Bildungseinrichtungen; Gefährdung durch Starkregen und Hochwasser
    Optimierung des städtebaulichen Entwurfs
       (z.B.: passive Solarenergie, Verschattung, Kompaktheit der Gebäudestruktur,
       Dachneigung/-form, Ausrichtung der Baukörper bezogen auf Stadtklima und Nutzung
        von Solarenergie, Versiegelung bzw. wassersensible Stadtentwicklung, Wärmeschutz,
       Grünstrukturen)
    – Energiebedarfsreduktion
       (z.B.: Regelung energetischer Qualitäten, Mindeststandards, energetische
       Nutzungsmöglichkeiten)
    – Energieversorgung
       (z.B.: Einhaltung von Zielvorgaben, möglichst fossilfrei, mind. nach gesetzlichen
       Standards)
    – Ressourceneffizientes und nachhaltiges Bauen
       (z.B.: Zertifizierung, kommunale Zielwerte, Bestandssicherung).
     
  2. Ein Entwurf wird dem AKUSW bis Ende des 4. Quartals 2023 vorgelegt.   

Begründung:  
Politische Vertretungen treffen mit ihren Entscheidungen zu Bebauungsplänen immer auch Entscheidungen über deren Potenziale für den kommunalen Klimaschutz und die kommunale Klimafolgeanpassung. Bisher werden jedoch insbesondere klimarelevante Auswirkungen von B-Plänen in den Verwaltungsvorlagen unterschiedlich ausführlich bearbeitet und dargestellt. Mit dem Beschluss zu einheitlichen Standards für den Punkt “Klimarelevanz in Verwaltungsvorlagen” (DS.  22765-21) strebte die Politik an, die entsprechenden Auswirkungen transparenter darzustellen.  
Für eine grundlegende Abwägung klimarelevanter Punkte und die Beratung in den verschiedenen Gremien ist eine standardisierte Check-Liste (s. Beispiel Aachen: http://www1.isb.rwth-aachen.de/BESTKLIMA/download/Klima-Check-Final_interaktiv.pdf) hilfreich, da sie den Umgang mit klimarelevanten Planungsparametern knapp und transparent erläutert.
Zugleich macht sie sichtbar, ob und welche Möglichkeiten für Klimaschutz und Klimaanpassung in welcher Weise in der Bauleitplanung berücksichtigt wurden. Sie kann so dazu beitragen, eine frühzeitige Berücksichtigung von Klimaschutz und Klimafolgeanpassung im Planungsprozess zu ermöglichen.  

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