1. Gast-Haus: Unterstützung des neuen Gesundheitshauses
Für das Dortmunder Hilfesystem für wohnungs- und obdachlose Menschen ist festzuhalten, dass bei der vergleichsweise hohen Anzahl der Betroffenen die vorhandenen Sanitär- und Hygieneanlagen in keiner Weise bedarfsdeckend sind. Das betrifft insbesondere auch geschlechterspezifische Angebote für Frauen. Das Gasthaus plant in der Rheinischen Straße 18 (direkt im Nachbarhaus) ein Gesundheits- und Hygienezentrum mit dem Schwerpunkt niedrigschwelliger Gesundheitsversorgung. Für den Betrieb des Hauses fallen jährliche Fixkosten von 341.000 Euro an. Dagegen zu rechnen ist ein Teil der bisher für den Betrieb der Einrichtung Leuthardstraße von der Stadt übernommenen Kosten von 117.000 Euro.
2. Clearingstelle Gesundheit
Seit April 2016 berät die Clearingstelle in Trägerschaft des Sozialen Zentrums Dortmund e.V. in der Beratungsstelle an der Westhoffstraße Menschen ohne Krankenversicherung oder mit ungeklärtem Versicherungsstatus – vorwiegend aus der EU, aber auch deutsche Staatsbürger – zum deutschen Sozial- und Gesundheitssystem. Ziel ist, ihnen einen Zugang zu medizinischer Versorgung zu eröffnen. Falls trotz Klärung und Beratung kein Zugang zum Regelsystem möglich ist, werden die ratsuchenden Menschen bei Bedarf in andere Beratungs- und Hilfsstrukturen übergeleitet. Darüber hinaus ist die Clearingstelle auch Ansprech- stelle für Arztpraxen, Krankenhäuser oder andere Stellen, an die sich Menschen ohne Krankenversicherung wegen gesundheitlicher Probleme wenden.
Den Eigenanteil von 21.000 Euro wird das Soz. Zentrum nicht mehr tragen können. Der Rat der Stadt Dortmund bewilligt dem Sozialen Zentrum Dortmund e. V. zur Sicherung der Arbeit der Claeringstelle Gesundheit für die Jahre 2024 und 2025 einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 21.000 Euro.
3. Telefonseelsorge
Die Telefonseelsorge Dortmund besteht seit fast 60 Jahren. Im Jahr finden ca. 11.000 Gespräche am Telefon statt (24/7), daneben werden regelmäßig auch Mail- und Chatseelsorge angeboten. Die Telefonseelsorge Dortmund wird bisher finanziell von den beiden christlichen Kirchen finanziert, zu 70% durch den evangelischen Kirchenkreis, zu 30% durch die katholische Stadtkirche. Der gravierende Rückgang von Kichensteuern und daraus resultierende Sparzwänge führen zu Mittelkürzungen, die die Aufrechterhaltung der Telefonseelsorge in der bisherigen Form gefährden. Der Rat der Stadt Dortmund bewilligt der Telefonseelsorge Dortmund in den Jahren 2024 und 2024 einen Personal- und Sachkostenzuschuss in Höhe von 40.000 Euro.
4. Anonyme Spurensicherung
Für Opfer sexualisierter Gewalt ist es von großer Bedeutung, die Spuren der Gewaltanwendung durch Ärztinnen/Ärzte sichern lassen zu können. Damit bei einer Anzeige Gerichtsfestigkeit gegeben ist, werden bei dieser Beweissicherung nicht nur Fotos von Verletzungen gemacht, sondern es wird zum Beispiel auch nach Fremd-DNA gesucht. Das muss möglich sein, ohne dass das Opfer die eigene Identität Preis geben muss, was umso mehr gilt, wenn Opfer sich zu- nächst noch nicht dazu entscheiden können, Anzeige zu erstatten. In diesen Fällen ist eine adäquate Lagerung der Proben notwendig. Bislang mussten Gewaltopfer für diese sogenannte anonyme Beweissicherung Einrichtungen in den Nachbarkommunen aufsuchen. Nun wird die anonyme Beweissicherung in Kürze auch im Klinikum Dortmund möglich sein. Zur Bekanntmachung dieses neuen Angebots des Klinikums Dortmund und des gesamten Verfahrens der anonymen Beweissicherung wird in Zusammenarbeit mit dem Gleichstellungsbüro und den beratenden Stellen eine entsprechende Informations- und Beratungskampagne entwickelt. Dafür werden 50.000 Euro in den Haushalt 2024 eingestellt.
5. Weitere Unterstützung Lebenshilfe “Kontakt- und Anlaufstelle Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund”
Die Lebenshilfe bietet seit 2017 ein spezielles Beratungsangebot für Menschen mit Migrationshintergrund und Behinderung an. Die Beratungsstelle beschäftigt zwei Mitarbeitende mit jeweils einer halben Stelle. Die städtische Zuschussförderung lief am 31.12.2021 aus. Für den Haushalt 2022 hatte der Rat deshalb auf gemeinsamen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen und der CDU die Fortsetzung des Personalkostenzuschusses für 2022 und 2023 von jährlich 50.000 Euro beschlossen. Der Zuschuss läuft also nun aus. Perspektivisch soll die Leistung in die Rahmenverträge mit den Trägern der Wohlfahrtspflege übernommen werden.
Zur Aufrechterhaltung des Beratungsangebotes für Menschen mit Migrationshintergrund und Behinderung beschließt der Rat der Stadt Dortmund dem Verein Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung Dortmund in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 einen Personalkostenzuschuss von jährlich 50.000 Euro zu gewähren.
6. Männliche Sexarbeit, zusätzliche Stelle Männliche Sexarbeit
Aufbauend auf die Ergebnisse der abgeschlossenen und im Sozialausschuss vorgestellten Szeneerhebung sollen folgende Bausteine im “neonlicht-Projekt” konzeptionell verankert werden: Online-Prävention, Streetwork, Alltagspraktische und Einzelfallhilfe, Freier-Arbeit, Minderjährige. Mit der aktuellen Personalausstattung ist zwar der bisherige Leistungsumfang umzusetzen, nicht aber eine konzeptionelle Ausweitung. Mit einer zusätzlichen Förderung i.H.v. 50.000 Euro jeweils in den Jahren 2024 und 2025 soll die Weiterentwicklung von Neonlicht mit den o. g. Bausteinen sowie die methodisch zu integrierende Beobachtung und Szeneevaluation im Sinne der “Suchbewegung” kontinuierlich fortgeführt werden.
7. Frauenhaus Dortmund
Für die Ausweitung der Abenddienste sowie der Be-setzung an Wochenenden durch Honorarkräfte werden dem Frauenhaus in den Jahren 2024 und 2025 jeweils 10.000 Euro zur Verfügung gestellt.
8. Sail together – Förderung des inklusiven Segelangebotes auf dem Phoenix-See
Der Verein Sail Together e.V. ist seit 2011 auf dem Phoenix See mit zwei inklusiven Schiffen auf dem Phoenix-See aktiv. Beide Schiffe werden von Schulklassen, Jugendgruppen, Lerngruppen, Rollivereinen, Wohngruppen, Seniorenheimen und vielen anderen inklusiven und nicht inklusiven Gruppen und Personen
genutzt. Um die Angebote dauerhaft fortsetzen zu können, braucht der Verein eine Förderung für die Steg- und Liegeplatzgebühren, Miete für den Materialraum, Versicherungen, Kosten für das Winterlager etc.
9. Aktionsplan gegen Obdachlosigkeit
Vor dem Hintergrund des Nationalen Aktionsplans zur Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030 und der daraus hervorgehenden Verantwortung für Kommunen bekennt sich der Rat der Stadt Dortmund zum Ziel der Überwindung der Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030 in Dortmund.
Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, in Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Akteuren der Wohnungslosenhilfe in Dortmund sowie unter Beteiligung von wohnungslosen Menschen einen Aktionsplan zur Überwindung der Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Dortmund zu erstellen. Dabei sollen die Handlungsempfehlungen der gemeinnützigen Akteure der Wohnungslosenhilfe von September 2023 berücksichtigt werden. Die Verwaltung erstellt dazu eine Roadmap mit evaluierbaren Zwischenschritten mit dem klaren Ziel der Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit.
Die Verwaltung erarbeitet dazu datengestützte Indikatoren, auf deren Basis die Wirksamkeit ergriffener Maßnahmen geprüft werden kann, zum Bei- spiel die Anzahl untergebrachter Personen, die Verweildauer in Unterkünften, die Vermittlungen aus ordnungsrechtlicher Unterbringung in Wohnungen. Sie berichtet darüber in einer gesonderten Auswertung / in einem gesonderten Wirkungsmonitor. Für die Erstellung dieses Aktionsplans werden im Haushalt 2024 75.000 Euro zur Verfügung gestellt.
10. Seebühne
Bereits in den Beratungen zum Haushalt für das Jahr 2022 ist die Verwaltung beauftragt worden, ein Konzept zur Erschließung und Bespielung von Spielorten für Theater und Konzerte in den Park- und Grünanlagen Dortmunds vorzulegen. Als besonderer, in dieser Form nicht oft anzutreffender Ort für unterschiedlichste Open-Air-Formate drängt sich vor allem die Seebühne im Westfalenpark auf. Die Verwaltung wird beauftragt, im ersten Quartal 2024 ein Nutzungskonzept für die Seebühne vorzulegen und die dafür erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen aufzuzeigen.
Für die Durchführung der in einem fraktionsübergreifenden Workshop zur Zukunft der Seebühne verabredeten Sonntagskonzerte in den Monaten Mai, Juni und September 2024 und der Umsetzung erster Renovierungsarbeiten erhalten die Sport- und Freizeitbetriebe einen Zuschuss in Höhe von 50.000 Euro.
11. Sport und Freizeitbetriebe:
Der Geschäftsbereich Sport der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund hat tägliche Öffnungszeiten von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von montags bis mittwochs darüber hinaus von 13.00 bis 15.00 Uhr und an Donners- tagen von 13.00 bis 17.00 Uhr. Diese Sprechzeiten berücksichtigen zu wenig die grundsätzlich ehrenamtliche Struktur des Dortmunder Sports. Zur besseren Erreichbarkeit der Sport- und Freizeitbetriebe für das sportliche Ehrenamt wird die Verwaltung beauftragt, in einem einjährigen Modellversuch die Einführung eines in den Abend ausgedehnten “langen Donnerstages” zu erproben. Die Kosten sind aus dem städtischen Betriebskostenzuschuss zu bestreiten.
12. Sport und Freizeitbetriebe:
Bei den Sport- und Freizeitbetrieben wird eine Hotline zur Meldung von Problemen, Störungen, Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen eingerichtet.
13. Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V.
Der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V., Bezirk Dortmund, wird für die Beschaffung von Einsatzkleidung für die DLRG-Ortsgruppen in Dortmund für das Jahr 2024 ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 20.000 Euro gewährt.
14. Barrierefreie Gestaltung der Treppenanlagen in der Victor-Toyka-Straße auf Höhe des TSC Eintracht
Die Situation des Fuß- und Radverkehrs an der Victor-Toyka-Straße auf Höhe der Sportanlagen des Turn- und Sport Clubs Eintracht soll nach langem Drängen aus Politik und Verein endlich verbessert werden. Die Treppen vom Fuß- und Radweg zur Victor-Toyka-Straße herunter stellen für Menschen mit Behinderung, für Kinderwagen und Fahrräder eine Barriere dar. Die Verwaltung schlägt vor (Drucksache Nr.: 33523-23), den Höhenunterschied von drei Metern durch den Einbau von zwei Rampenanlagen zu lösen. Die Verwaltungsvorlage beziffert das dafür notwendige Investitionsvolumen auf 44.000 Euro. Damit mag sich die Situation für Kinderwagen und Fahrräder verbessern. Für Menschen mit Behinderung bleibt die Situation unbefriedigend. Zur vollständig barrierefreien Gestaltung der Treppenanlagen an der Victor-Toyka-Straße auf Höhe des TSC Eintracht werden in Ergänzung der Verwaltungsvorlage mit der Drucksache Nr.: 33523-23 im Haushaltsjahr 2024 zusätzliche Mittel in Höhe von 35.000 Euro vorgesehen
15. Förderung Romano Than e.V.
Seit über einem Jahrzehnt in Dortmund und Umgebung aktiv unterstützt und vertritt die Selbstorganisation mehr als 8000 Rom*nja* und mehr als 4000 Sinti*zze in Dortmund. Neben ihrer Sozial- und Wohnungsberatung, die Angehörige bei Amtsgängen, Antragsstellungen, Übersetzungsangelegenheiten und Familien in akuten Notlagen wie drohender Wohnungslosigkeit oder Abschiebung unterstützt, fördert der Verein Jugend, Kultur und Sprache. Dem Verein wird für seine Arbeit in den Haushaltsjahren 2024 und 2024 jeweils ein Zuschuss in Höhe von 30.000 Euro gewährt.
16. Afro Ruhr Festival
Seit 2010 findet das alljährliche AFRO Ruhr Festival statt und gehört mittlerweile zu den größten interkulturellen Events der Region. Drei Tage lang bringt es die Menschen des Ruhrgebiets mit den vielfältigen Kulturen Afrikas zusammen. Mit Musik, Tanz, Theater, Akrobatik, Basar, Workshops, Diskussionen, Lesungen, Basar und buntem Familienprogramm hat sich das Festival im Laufe der Jahre zu einer internationalen Begegnungsplattform für Menschen verschiedenster Nationalitäten entwickelt. Zur Unterstützung des Festivals werden Africa Positive e.V. für 2024 und 2025 jeweils 50.000 Euro zur Verfügung gestellt.
17. Marketing-Etat des Theaters
In der vorletzten Spielzeit wurden die Marketing-Etats etwa um 30% gekürzt. Der Ansatz für Marketing und Öffentlichkeitsarbeit wurde 2023 wieder auf das Niveau der Vorjahre erhöht. Für den Wirtschaftsplan des Theaters wurden hierzu 100.000 Euro an konsumtiven Mitteln bereitgestellt. Nach Vorlage des Berichts zur Verwendung dieser Mittel im Jahr 2023 sollen für die Jahre 2024 und 2025 zusätzliche Mittel in Höhe von jeweils 50.000 Euro eingestellt werden.
18. Kommunales Handlungsprogramm Spracherwerb
Die Volkshochschule ist mit Sprach- und Integrationskursen der Motor kommunaler Sprachförderung für neue Menschen in Dortmund. Damit Teilnehmende aus diesen Kursen zügig in Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisse einsteigen können, ist ein Beratungs- und Coaching-Angebot hilfreich. Falls dafür keine weiteren Bundes- oder Landesmittel zur Verfügung gestellt werden, sind Mittel in Höhe von 100.000 Euro notwendig, um die bestehende Struktur (festangestelltes Personal oder freiberufliche BeraterInnen) fortzuführen. Um darüber hinaus die Sprachförderung von Jugendlichen (“Fit in Deutsch”) durch weitere Intensivtrainings, die sich an Dortmunder Schülerinnen und Schüler in den Schulferien richten, fortzuführen, werden im kommenden Jahr 2024 weitere 100.000 Euro benötigt. Vorrangig sind dabei noch vorhandene Mittel zu übertragen.
19. Speicher100: Weiterentwicklung des Projekts und der kulturellen Angebote für die Jahre 2024 und 2025
Seit 2018 entsteht im Entwicklungsgebiet “Nördliche Speicherstraße” auf 5.520 m² ein gemeinwohlorientierter Ort für Kultur, Arbeit und Soziales: der Speicher100 (Speicherstraße 100, 44147 Dortmund). Das selbstorganisierte und offene Zentrum wird ein Ort der Begegnung, des Mitmachens, des Ausprobierens und des Wachsens, in dem die Bereiche “Kultur”, “Arbeit” und “Soziales” interdisziplinär und synergetisch miteinander verknüpft sind und welches eine Erweiterung des Angebots der sozialen und vor allem kreativen und kulturellen Stadtentwicklung leistet. Geplant sind u.a. Ateliers, Multifunktionsräume, Ausstellungsräume, Veranstaltungsflächen, Co-Working-Hub. Dafür sollen in den Jahren 2024 und 2025 jeweils 85.000 Euro zur Verfügung gestellt werden.
20. Instandhaltung von Infrastruktur
Die Straßen, Wege und Plätze mit ihren verschiedenen Funktionsflächen gehören zu den wichtigsten städtischen Infrastruktureinrichtungen. Es liegt im Interesse aller Verkehrsteilnehmer, diese Infrastruktur in Ordnung zu halten und verkehrssicher zu machen. Das Dortmunder Straßennetz umfasst annähernd 2.100 Straßenkilometer. Rund 70% der Dortmunder Straßen befinden sich nach der jüngsten Straßenzustandserfassung in einem schlechten Zustand. Zur Instandhaltung der Infrastruktur sind u. a. dreiköpfige Spezialkolonnen zur schnellen Beseitigung von Straßenschäden vorgesehen. Im Stellenplanentwurf für das Haushaltsjahr 2024 sind dafür bislang drei neue Stellen (EG 6) vorgesehen. Mit dem Ziel, die Instandhaltung zu verbessern und die Beseitigung verkehrsgefährdender und stadtbildabträglicher Straßen und Wege zu forcieren, werden im Fachbereich 66 – Tiefbauamt – sechs weitere Stellen (EG 6) für zwei weitere Instandhaltungskolonnen ein- gerichtet. Eine dieser Kolonnen wird ausschließlich für die Instandhaltung von Fuß- und Radwegen eingesetzt. Die Verwaltung wird gebeten regel- mäßig über den Projektfortschritt zu berichten.
21. Kommunikationsinitiative „Platzgewinn fürs Klima“
Neuaufteilungen von Flächen im Stadtraum (z.B. Weiterführung des RS1, zusätzliches Angebot für Gastronomie u.ä.) müssen kommunikativ gut begleitet wer- den. Dazu sollen sowohl die Vorteile kommuniziert als auch frühzeitig aufkommenden Vorbehalten begegnet werden. Hierfür sollte ein entsprechender Instrumetenkasten (Leitfaden, Schaubilder und Begleittexte, u.a. auch für Social-Media optimiert, Vorlagen für Pressemitteilungen, Plakate oder Postings, sowie Aktionsideen) aufgebaut werden, um die Vorteile eines klima- freundlichen Parkraummanagements erlebbar zu machen und positive Kommunikationsanlässe zu schaffen. Für die Umsetzung einer Kampagne werden 30.000 Euro in den Haushalt für das Jahr 2024 eingestellt.
22. Fortführung/Übertragung laufender Förderprogramme:
Der Rat der Stadt Dortmund bekräftigt, dass noch nicht verausgabte Mittel der vom Rat beauftragten Förderprogramme Photovoltaikanlagen, Dachbegrünung, Dachgeschossausbau, Energetische Sanierung und Geothermie (Drucksache Nr.: 26029-22-E14) sowie des Schwammstadt-Programms (Drucksache Nr. 22100-21-E33) in das Haushaltsjahr 2024 übertragen werden.
– Förderprogramm Photovoltaikanlagen (500 Tsd. Euro, noch in Umsetzung)
– Förderprogramm Dachbegrünung (500 Tsd. Euro, Jahr 2023)
– Förderprogramm Dachgeschossausbau (1 Mio. Euro, Umsetzung für 2024 angekündigt)
– Förderung energetische Sanierung (500 Tsd. Euro, in Umsetzung)
– Fortsetzung Förderprogramm Geothermie (250 Tsd. Euro, 31.12.2023)
– Fortführung des Schwammstadt-Programms (1 Mio. Euro
23. Zero-Waste-Fonds
Ist Dortmund eine Wegwerf-Gesellschaft? Die Stadt Kiel ist die erste deutsche Stadt, die als „Zero-Waste- Stadt“ zertifiziert wurde. Vorausgegangen war ein Zero-Waste-Konzept, das mehr als 100 Maßnahmen umfasst und vom Wuppertal Institut erstellt wurde. Die Stadt Dortmund (Umweltamt) soll für sogenannte Zero-Waste-Vorträge und Aktionen zur Kreislaufwirtschaft und Müllvermeidung einen eigenen Zero-Waste-Fonds aufstellen. Ziel des Förderfonds ist es, Projekte zu unterstützen, die dazu beitragen, der Öffentlichkeit die Bedeutung von Zero Waste, also der Abfallvermeidung und Wiederverwendung von Produkten, zu vermitteln und damit die Stadt Dortmund bei der Abfallberatung zu unterstützen. Neben der besseren Mülltrennung und Wertstoffverwertung, geht es vor allem darum, Abfall zu verhindern. Hierfür wer- den jeweils 20.000 Euro in den Jahren 2024 und 2025 zur Verfügung gestellt.
24. Einrichtung von Summer Streets
Temporäre Fußgängerzonen, so genannte “Summer Streets” können neue Treffpunkte im öffentlichen Raum schaffen und die fußläufigen Verbindungen in den Stadtteilen stärken. Durch ihre auf die Sommermonate beschränkte Einrichtung können Kunst, städtische Kultureinrichtungen, Handel, Gastronomie und Menschen in der Stadt zusammengebracht werden. Zugleich wird eine attraktive Nutzung des öffentlichen Raums ermöglicht.
Die Verwaltung wird aufgefordert, in 2024 ein Beteiligungsformat für AnwohnerInnen und Gewerbetreibende aufzulegen, um ein Konzept für ein Modellprojekt einer temporären Fußgängerzone nach dem Beispiel Münchens aufzulegen. Als mögliche Modellprojekte sollen die Kleine Beurhausstraße und ein Teilabschnitt der Kaiserstraße(von Goebenstraße/ Lippestraße bis Robert-Koch-Straße) geprüft werden. Dafür werden 20.000 Euro in den Haushalt 2024 eingestellt.
Die Verwaltung legt unter Einbeziehung der Anregungen der AnwohnerInnen und Gewerbetreiben- den bis zum 30. September 2024 ein Konzept mit einer möglichen Umsetzungsempfehlung für einen der identifizierten Bereiche für das Jahr 2025 vor. Vorbehaltlich der Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen werden für die mögliche Umsetzung (Ausschilderung, Begrünung, Ausstattung mit Sitzmöbeln, Spielelementen und mobilem Grün) 100.000 Euro für den Haushalt 2025 eingestellt
25. Obstbaumaktion
Die Umsetzung des Beschlusses, mehr Bäume auf Dortmunder Stadtgebiet zu pflanzen, wurde schon über verschiedene Wege angegangen. Doch im öffentlichen Raum führen diverse Beschränkungen dazu, dass zusätzliche Bäume nicht in dem Umfang gepflanzt werden können, wie dies politisch gewünscht ist. Daher sollen nun auch private Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer motiviert werden, heimische Stecklinge auf ihren Flächen zu pflanzen. Dafür wird das Grünflächenamt mit einer entsprechenden Obstbaumaktion und der entsprechenden Werbung beauftragt, zur Pflanzsaison interessierte DortmunderInnen durch die kostenlose Abgabe von Stecklingen (heimischer Sorten) zu entsprechenden Pflanzungen zu motivieren.
Zur Umsetzung der Kampagne werden dem Grünflächenamt für Informationsmaterial und Baum-Stecklinge einmalig 30.000 Euro in 2024 zur Verfügung gestellt.
26. Beschleunigung PV-Ausbau
Für den dringend nötigen Ausbau erneuerbarer Energien wird bei städtischen Neubaumaßnahmen und bei geplanten Dachsanierungen generell der Einsatz von PV-Anlagen geprüft. Laut aktuellem Energiebericht sind bei der städtischen Immobilienwirtschaft aktuell zehn PV-Anlagen bei Neubauten und zwei PV-Anlagen im Zusammenhang mit einer Dachsanierung in Planung. Um die Umsetzung des beschlossenen PV-Ausbaus auf städtischen Immobilien zu beschleunigen, wird bis 2026 die Leistung von PV-Anlagen auf geeigneten städtischen Bestandsgebäuden um mind. 1,5 MW pro Jahr erhöht. Die dafür benötigten Ressourcen sind aus dem Budget des zuständigen Fachbereichs bereitzustellen
27. Unterstützung Welthaus
Der Verein Welthaus e.V. erhält für die Jahre 2024 und 2025 als Anschubfinanzierung für den Aufbau eines Hauses der Begegnung und des nachhaltigen Handelns (entsprechend des vorliegenden Konzepts) jeweils 70.000 Euro in den Jahren 2024 und 2025 aus dem städtischen Haushalt. Die Verwaltung unterstützt den Verein bei der Suche nach einer geeigneten Immobilie in der Innenstadt. Fördermöglichkeiten aus dem Programm “Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren”, das insbesondere der Bekämpfung von Leerstand in der City geht, sind zu berücksichtigen.
28. Neuausrichtung Rechungsprüfungsamt
Das Rechnungsprüfungsamt wird beauftragt, im dritten Quartal 2024 zur vorausschauenden und präventiven Unterstützung von Politik und Verwaltung ein aktuelles Konzept für Beratungs- und Controllingtätigkeiten vorzulegen, das zur weiteren Verbesserung desstädtischen Risiko-Managements und der frühzeitigen Identifikation und Steuerung von Geschäfts- und Prozessrisiken sowie zur Stärkung von Effizienz, Effektivität und Transparenz des Verwaltungshandelns beiträgt.
29. Digitalisierung der Leitstelle des Ordnungsamtes (Projektierung)
Das Ordnungsamt trägt eine hohe Verantwortung für die Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung in unserer Stadt. Die Herausforderungen sind in einer Stadt mit über 600.000 Einwohnern, zahlreichen Gästen aus nah und fern und vielen Großereignissen enorm. Herzstück des kommunalen Sicherheitsnetzwerkes ist die Leitstelle des Ordnungsamtes. Um den komplexen und den sich stetig wandelnden und zunehmenden Aufgabenfeldern gewachsen zu sein, muss die Leitstelle nach den modernsten Standards ausgestattet sein. Der Einsatz innovativer smarter Lösungen für Vernetzung, Kommunikation und Information spielt dabei eine wesentliche Rolle und leistet einen entscheidenden Beitrag zur Stärkung der Gefahrenabwehr. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Projektierung der Digitalisierung der Leitstelle des Ordnungsamtes und stellt dafür im Jahr 2024 Mittel in Höhe von 50.000 Euro zur Verfügung. Ein konkretes Konzept für die Digitalisierung der Leitstelle des Ordnungsamtes wird den zuständigen politischen Gremien im dritten Quartal 2024 vorgelegt.
30. Aufstockung KOD
Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) ist ein wesentlicher Bestandteil der Sicherheitsarchitektur unserer Stadt. Mit seiner erkennbaren Präsenz sorgt der KOD für mehr Sicherheit in der Stadt und ein gestärktes Sicherheitsgefühl der Menschen in der Stadt. Aktuell zählt der KOD 72 Stellen im Außendienst. Derzeit konzentriert sich die Einsatztätigkeit wegen der dort anzutreffenden vielfältigen Problemstellungen stark auf die City und die nördliche Innenstadt, was zulasten der Außenbezirke geht.
Angesichts dieses gegenwärtig notwendigen Einsatzschwerpunktes werden zur personellen Verstärkung des KOD in den Außenbezirken 12 zunächst auf drei Jahre befristete zusätzliche Stellen geschaffen. Im zweiten Quartal des Jahres 2026 legt die Verwaltung einen Evaluationsbericht zur ordnungspolitischen Situation in der City und zur Frage des weiteren Umgangs mit den befristeten Stellen vor.
31. Schutz vor Vandalismus und Störungen
Mit dem Ziel eines möglichst effizienten Einsatzes des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD), wird die Verwaltung beauftragt, den Einsatz von Radartechnik und Bewegungssensoren bei der Überwachung von Spielplätzen und Schulhöfen außerhalb der Nutzungszeiten nach dem Beispiel der Stadt Gelsenkirchen zu prüfen. Vorbehaltlich des Ergebnisses des Prüfauftrages werden für die Durchführung eines Pilotprojektes für jeweils zwei Spielplätze und zwei Schulhöfe im städtischen Haushalt für das Jahr 2024 Mittel in Höhe von 50.000 Euro vorgesehen.
Halten sich Personen außerhalb der Nutzungszeiten auf dem überwachten Gelände auf, geht eine Meldung an die Leitstelle des Kommunalen Ordnungsdienstes, die dann eine Streife des Kommunalen Ordnungsdienstes beauftragt, vor Ort nach dem Rechten zu schauen. Weder Radartechnik noch Sensoren ermitteln personenbezogene Daten. Per Beschilderung wird an den Standorten auf den Technikeinsatz hingewiesen.
32. Fortlaufende Grundreinigung der Dortmunder Innenstadt durch die EDG
Die Dortmunder Innenstadt ist stark frequentiert. Zur Stärkung des Gesamtimage der City gehört auch ein sauberes Stadtbild. Die Sauberkeit lässt allerdings an vielen Stellen zu wünschen übrig. Auch, wenn immer wieder Reinigungsteams der EDG die Straßen und Plätze mit ihren Wagen reinigen, fehlt es in der Innenstadt an einer regelmäßigen Grundreinigung, die den tiefsitzenden und über Jahren festgelaufenen Schmutz wie Kaugummi, organische Hinterlassenschaften, etc. entfernt. Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, welche Kosten durch eine fort- laufende intensive Reinigung der Gehwege und Plätze mit Spezialmaschinen für Wasserhochdruckreinigung in der City durch die EDG entstehen. In diesem Zusammenhang soll auch die Satzungsbindung bei Reinigungsleistungen geprüft werden.
33. Einbürgerungen
Die Einbürgerung ist das stärkste Bekenntnis zu Deutschland. Wer die deutsche Staatsangehörigkeit annimmt, bekennt sich zum Leben in unserer freiheitlichen und vielfältigen Gesellschaft. Zur Unterstützung der festlichen Übergabe der Einbürgerungsdokumente wird das Amt für Marketing und Kommunikation gebeten, die rund 2000 Einbürgerungen im Jahr zum Beispiel durch einen Schuber und ein Präsent aufzuwerten. Dafür werden in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 Mittel in Höhe von 20.000 Euro p. a zur Verfügung gestellt.
34. Ehrenamtsfonds
Der Ehrenamtsfonds hat sich als wichtiger Baustein zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements in Dortmund erwiesen. Durch den Ehrenamtsfonds können Vereine unbürokratische Unterstützung erhalten. In den letzten Jahren wurde der Ehrenamtsfonds jeweils komplett ausgeschöpft. Um die in den Jahren der Pandemie entstandenen Lücken im Ehrenamt in den Stadtbezirken wieder zu schließen und ins- besondere kleine Organisation in den Quartieren zu unterstützen, wurden im Jahr 2023 zusätzlich 20.000 Euro zur Aufstockung des Ehrenamtsfonds bereitgestellt, die auch erfolgreich ausgeschöpft wurden (vgl. Evaluation DS-Nr. 32292-23). Diese zusätzliche Sonderförderung wird auch für die Jahre 2024 und 2025 gewährt. Die zusätzlichen Gelder sind vorrangig für eine Beteiligung an Kosten zu verwenden, die Ehrenamtlichen entstehen.
35. Kampagne gegen sexuelle Übergriffe
Trotz der positiven Entwicklung, dass Straftaten im Stadtgebiet abnehmen, bleibt die Anzahl gemeldeter Fälle von häuslicher Gewalt sowie sexueller Belästigung im öffentlichen Raum auf einem zu hohen Niveau. Um bestehende Maßnahmen der Polizei von städtischer Seite zu ergänzen, bieten sich Kampagnen im öffentlichen Raum an, die Frauen stärken, sich gegen sexuelle Übergriffe zu positionieren und die Ansprache potenzieller TäterInnen weiter bekanntzumachen. Die Gleichstellungsbeauftragte setzte erfolgreich die Plakatkampagne “Ich heiße nicht Puppe!” während der Weihnachtszeit in der belebten City um (vgl. mündliche Berichterstattung Kampagne gegen Sexismus im öffentlichen Raum, 28.11.23, TOP 2.2). Zur Fortsetzung werden für den Haushalt 2024 sowie für den Haushalt 2025 konsumtive Mittel in Höhe von jeweils 30.000 Euro p.a. bereitgestellt.
36. Gewalt gegen Rettungs- und Ordnungskräfte
Mit der Konzeption und Einrichtung einer Personalstelle „Gewalt gegen Rettungs- und Ordnungskräfte“ (im Fachbereich 13) soll Dortmund eine Unterstützung bei Gewalt gegen Rettungs- und Ordnungskräfte, Gewaltprävention und Öffentlichkeitsarbeit. Vorbildrolle in NRW einnehmen. Mögliche Eckpunkte der Stelle sind: Psychologische und rechtliche Unterstützung bei Gewalt gegen Rettungs- und Ordnungskräfte, Gewaltprävention und Öffentlichkeitsarbeit.
37. Modellprojekt Systemische KlassenhelferInnen in den Eingangsklassen von Grundschulen mit hohem Sozialindex
Es gibt eine deutliche Zunahme von Kindern aus schwierigen familiären Verhältnisse. Die Folgen sind auch an der Zahl der Grundschulen mit Sozialindex zu sehen, die nach aktuellem Index des Landes drastisch gestiegen sind. Inzwischen befinden sich 9 Schulen im höchsten Index 9 (vorher 1) und 8 Schulen (vorher 2) im Index 8. Mit einem dreijährigen Modellprojekt soll das Ziel verfolgt werden, diese Schulen in ihrer pädagogischen Arbeit zu stärken und Schulbegleitung neben der nach wie vor notwendigen Einzelfallunterstützung für zusätzliche SchülerInnen nutzbar zu machen. Zielgruppe der systemischen Schulbegleitung sind Schülerinnen und Schüler in Schulen des Gemeinsamen Lernens, deren Betreuungsbedarf nicht alleine durch das lehrende Personal gedeckt werden kann. Das Projekt ist als Angebot für die Eingliederung ins Schulsystem für die 1. Klasse gedacht. Der Einsatz von systemischen KlassenhelferInnen in den Eingangsklassen der Schulen mit Sozialindex 8 und 9 (60 Eingangsklassen) bietet die Möglichkeit, unterstützend und entlastend tätig zu werden – als Unterstützung der Schülerinnen und Schüler bei der Teil- habe am Unterricht oder bei organisatorischen Abläufen, als zusätzliche Ansprechperson in der Klasse, als Hilfen in den Pausen oder bei Ausflügen. Das führt auch zu einer Entlastung der jeweiligen LehrerInnen.
Das Instrument der Systemische KlassenhelferInnen soll dabei zu einer begleitenden Poolleistung als fester Bestandteil der Schulen führen in allen ersten Klassen mit Sozialindex 8 und 9. Insgesamt sind das 60 Eingangsklassen an 17 Schulen. Es ist ein ergänzendes niederschwelliges Angebot, das perspektivisch teilweise zu einer Reduzierung der Einzelhilfen führen kann durch eine genauere Bewertung des Bedarfs.
Die aktuelle Situation führt dazu, dass in einzelnen Klassen zeitgleich mehrere individuelle Schulbegleitungen anwesend sind. Hier soll mit dem Konzept eine weitere Bündelung geprüft werden. Die HelferInnen haben dabei eine Filterfunktion. Die systemische Schulbegleitung ist als fester Bestandteil der Schule durch die Schulleitung in das multiprofessionelle Schulteam einzubinden. Die für das Modellprojekt vor Ort notwendigen Stellen werden nicht bei der Stadt geschaffen. Stattdessen soll es vorranging ein Angebot an bereits vorhandene KollegInnen bei den Trägern der OGS zur Ausweitung ihrer bisherigen Stellen geben. Damit wäre auch eine bessere Verzahnung von Schule und OGS gegeben.
Für die Entwicklung und Umsetzung des Konzepts so-wie die organisatorische Begleitung werden 1,5 zusätzliche Stellen benötigt. Für das Modellprojekt werden 400.000 € im HH- Jahr 2024 sowie jeweils 800.000 € in den Jahren 2025 und 2026 eingestellt. Finanzierungsmöglichkeiten aus dem neuen Startchancen-Programm der Bundesregierung sind zu prüfen.
38. Streetwork der Kinder- und Jugendarbeit
Die Arbeit der StraßensozialarbeiterInnen des Jugendamtes besteht aus einer Kombination von Kontaktaufnahme und Kontaktpflege unmittelbar auf der Straße und der Überlebenshilfeeinrichtung in der Leopoldstraße 22. Vor dem Hintergrund der weiter steigenden Fallzahlen und des erhöhten Beratungsbedarfs ist eine weitere Ausweitung der Öffnungszeiten insbesondere in den Abendstunden an fünf Wochen- tagen notwendig. Die Ausweitung bietet damit auch einen attraktiven alternativen Aufenthaltsort für die jungen Menschen, die sich ansonsten auf öffentlichen Flächen zum Beispiel im Keuningpark aufhalten.
Für die Ausweitung der Öffnungszeiten werden in den Jahren 2024 und 205 jeweils 150.000 Euro für Personalmaßnahmen zusätzlich zur Verfügung gestellt.
39. Unterstützung DigitalWerkstatt – Bridging The Gap
Die DigitalWerkstatt – Bridging The Gap in der Dortmunder Nordstadt hat eine bedeutende Rolle für Kin- der und Jugendliche im Stadtgebiet. Sie fördert Chancengleichheit, indem sie allen Kindern den Zugang zu digitalen Kompetenzen ermöglicht und so bestehende Unterschiede in der Ressourcennutzung ausgleicht. Die Entwicklung digitaler Fähigkeiten in der Digital-Werkstatt trägt zur Verbesserung der beruflichen Perspektiven bei, indem sie Jugendlichen relevante Kompetenzen für die moderne Arbeitswelt vermittelt. Zudem fördert die DigitalWerkstatt kreatives Denken und Innovation, stärkt technische Fähigkeiten sowie Kreativität und Problemlösungsfähigkeiten. Durch die Vermittlung von digitaler Mündigkeit sensibilisiert die Digitalwerkstatt Kinder und Jugendliche für die Chancen und Risiken der digitalen Welt. Insgesamt trägt sie dazu bei, die Lebensqualität zu verbessern, Bildungschancen zu erweitern und die jungen TeilnehmerInnen besser auf die Herausforderungen der digitalen Zukunft vorzubereiten. 2021 startete das Projekt mit Hilfe einer Anschubfinanzierung durch den Paritätischen Wohlfahrtsverband und wurde bis zum 31.3.2023 durch ESF-REACT Mittel gefördert. Durch das Auslaufen der Förderung ist eine Verstetigung allein mit Spenden und kleineren weiteren Finanzierungsarten nicht möglich.
Zur Fortsetzung des GrünBau-Projekts „Digital- werkstatt – Bridging The Gap“ werden in den Jahren 2024 und 2025 jeweils 75.000 Euro zur Verfügung gestellt.
40. Eulen und Lerchen – Evaluierung des Projekts des Mütterzentrums zur Randzeitenbetreuung für Kinder von MitarbeiterInnen in Pflegeberufen
Die React-EU-Förderung des Projekts ist im März 2023 ausgelaufen. Zur Fortsetzung des Projekts hat der Rat dem Mütterzentrum für die Jahre 2023- 2025 Gelder zur Verfügung gestellt. In der ursprünglichen EU-Förderung des Projekts war eine wissenschaftliche Begleitung/Evaluation vorgesehen, auch, um nach dem Förderzeitraum konzeptionelle Konsequenzen zu ziehen (z. B. Ausweitung auf weitere schichtarbeitende Berufsgruppen, Weiterfinanzierung unter Beteiligung profitierender Unternehmen etc. ). Diese Evaluation ist in der bisherigen kommunalen Finanzierung nicht vorgesehen.
Für die Evaluierung des Projekts “Eulen und Lerchen” werden in den Jahren 2024 und 2025 jeweils 10.000 Euro zur Verfügung gestellt.
41. Forum Jugend! e.V.
Das Forum Jugend hat das Ziel, junge Menschen mit Migrations- und LGBT-Hintergrund durch Bildung und gezielte Maßnahmen zu stärken und ihr Selbstbewusstsein zu fördern. Der Bedarf an niederschwelligen Angeboten in der migrantischen LGBT-Arbeit ist stetig gewachsen, die Angebote sollen entsprechend ausgebaut werden. Für entsprechende Angebote, Veranstaltungen, Honorare und Sachkosten werden Fo- rum Jugend! e.V. im Haushaltsjahr 2024 30.000 Euro zur Verfügung gestellt.
42. Finanzielle Unterstützung des Kinder- und Jugendtreffs “Nordtreff Arakasamen”:
Ziel des GrünBau Kinder- und Jugendtreffs „Nordtreff – Arakasamen“ ist die Erschaffung eines geschützten Raumes für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche aus Südosteuropa, die in der Dortmunder Nordstadt wohnhaft sind und Rom:njahintergrund haben. Dieses Vorhaben wird weiterhin mit explorativen Elementen kombiniert, die den Sozialraum und die Interessen der betreffenden Kinder und Jugendlichen mit einbeziehen und erweitern.
Im Rahmen eines Modellprojekts zur sozialen Wohnraumbegleitung neuzugewanderter Großfamilien aus Südosteuropa wurde der große Bedarf an pädagogischen Gruppenangeboten für Kinder und Jugendliche aus der betreffenden Zielgruppe offensichtlich. Daraus entstanden ist der offene Nordtreff – Arakasamen, der inzwischen zu einem wichtigen Bestandteil des Alltags der Kinder und Jugendlichen im Quartier geworden ist. Die Modellfinanzierung des Landes greift noch bis Ende April. Eine Möglichkeit der Verlängerung oder erneuten Finanzierung gibt es nicht.
Um die Arbeit des Treffs fortführen zu können, werden 90.000 Euro in 2024 sowie 130.000 Euro in 2025 zur Verfügung gestellt. Der Träger des Treffs wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit der Verwaltung nachhaltige Finanzierungsmodelle zu er- arbeiten. Eine entsprechende Vorlage wird dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie vorgelegt.
43. Investitionszuschuss für die Klinikum Dortmund gGmbH
Der Klinikum Dortmund gGmbH werden für die Jahre 2024 bis 2027 Investitionszuschüsse in Höhe von insgesamt 40.000.000,- Euro gewährt.
Dafür werden der Klinikum Dortmund gGmbH aus dem städtischen Investitionsbudget zusätzlich zu der in der Ergänzungsvorlage zum Haushaltsplanentwurf (Drucksache Nr. 32989-23/6) vorgesehenen Ausweitung der Investitionszuschüsse für die Modernisierung des Kinderzentrums in den Jahren 2024 bis 2027 weitere investive Zuschüsse von insgesamt 20 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Die Investitionszuschüsse in der Gesamthöhe von 40 Mio. Euro sind dem Klinikum im Jahr 2024 in Höhe von 6.628.000,- Euro, im Jahr 2025 in Höhe von 12.816.000,- Euro, im Jahr 2026 in Höhe von 11.960.000,- Euro und im Jahr 2027 in Höhe von 8.596.000,- Euro auszuzahlen.
44. Doppelhaushalt für die Haushaltsjahre 2025/2026
Der Rat der Stadt beschließt, dass für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 ein Doppelhaushalt auf- gestellt wird.
45. Kompensation der beschlossenen Haushaltsausweitungen
Die Haushaltsanträge des vorgenannten Antrags führen zu Haushaltsausweitungen von 3.163.000,- Euro in 2024, 3.063.000,- Euro in 2025, 1.974.000,- Euro in 2026 und 524.000,- Euro in 2027. Diese Haushaltsausweitungen werden kompensiert, sodass es per Saldo in keinem der Jahre 2024 bis 2027 zu einer Haushaltsausweitung kommt.
Die Kompensation erfolgt wie folgt:
- Verwendung nicht verausgabter Mittel aus dem Programm „Neue Stärke“
- Einsparungen im Zinsmanagement
- Einsparungen durch die unterjährige Bewirtschaftung des Personalkostenbudgets
- Mehrertragsveranschlagung Verkehrsüberwachung
Die Verwaltung wird zur Sitzung des AFBL am 15.02.2024 eine exakte Zuordnung der Kompensation der Politik zur Beschlussfassung vorlegen, sodass diese Teil des Haushaltsbeschlusses des Rates wird.