Die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bitten um Beratung und Beschluss des folgenden Antrages:
Beschlussvorschlag
Zur Vorlage “Masterplan Kommunale Sicherheit 2.0” in Dortmund (Drucksache Nr.: 26093-22) beschließt der Ausschuss wie folgt:
- Masterplan Kommunale Sicherheit 1.0
Die Verwaltung wird beauftragt, zum Masterplan Kommunale Sicherheit aus dem Jahr 2018 (DS 12534-18) einen Abschlussbericht vorzulegen.
- Lenkungskreis
Der Lenkungskreis hat im Wesentlichen administrative und strukturierenden Aufgaben. Der Lenkungskreis kann der Vollversammlung eine Geschäftsordnung vorschlagen. Der Lenkungskreis unterstützt zudem die Erstellung von Empfehlungen/Beschlussvorlagen für den Rat und die zuständigen Fachausschüsse.
Der Lenkungskreis besteht ständig und tagt bei Bedarf.
Alle Dezernate können Teilnehmende entsenden; externe Mitglieder sind nicht vorgesehen.
- Vollversammlung
Eine zusätzliche Ebene im Masterplanprozess wird durch die Vollversammlung gebildet.
Sie berät über die fachlichen Inhalte und Themen und gibt Empfehlungen gegenüber dem Rat, den zuständigen Fachausschüssen, dem Lenkungskreis und der Verwaltung ab.
Die Vollversammlung unterbreitet Vorschläge für Vorlagen zum Masterplan Kommunale Sicherheit 2.0. Die im Rahmen des Masterplans zu bearbeitenden Handlungsfelder werden von der Vollversammlung benannt und ausgestaltet.
Die Vollversammlung begleitet die Verwaltung zudem bei laufenden sicherheitspolitischen Fragestellungen.
Die Vollversammlung berät über eine Fortentwicklung der sicherheitspolitischen Strukturen der Stadt Dortmund. Sie berät insbesondere darüber, wie auch nach der Fertigstellung des Masterplan Kommunale Sicherheit 2.0 eine Beteiligung der Kommunalpolitik und gesellschaftlichen Gruppen an sicherheitspolitischen Fragestellungen in der Gesamtstadt und den Stadtbezirken strukturiert werden kann.
Die Vollversammlung besteht aus 20 stimmberechtigten Mitgliedern.
Folgende Institutionen entsenden jeweils ein stimmberechtigtes Mitglied:
• Behindertenpolitisches Netzwerk
• Integrationsrat
• Seniorenbeirat
• Cityring
• Handelsverband
• Drogenhilfe
• Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtspflege
• Polizei
Stimmberechtige Mitglieder sind zudem:
• die/der Rechtsdezernent/in
• die/der Sozialdezernentin/in
Die Ratsfraktionen entsenden insgesamt 10 stimmberechtigte Mitglieder. Die Anzahl der Vertreter/innen pro Ratsfraktionen werden proportional nach deren Mandaten im Rat verteilt (gemäß Hare-Niemeyer-Verfahren).
Der Vollversammlung sollen in jedem Fall folgende Institutionen als beratende Mitglieder angehören:
• Staatsanwaltschaft
• Amtsgericht
• Feuerwehr
• EDG
• Ordnungsamt
• Sozialamt
• Gesundheitsamt
• Jugendamt
• IHK
• Gleichstellungsbeauftragte
• LSBTIQ-Koordinierungsstelle
• SLADO
• Ein/e Vertreter/in für die Interessen von Menschen, die von Obdach- und Wohnungslosigkeit betroffen sind
• Aidshilfe
• Weißer Ring
• Jugendring
Die/der Rechtsdezernent/in leitet die Vollversammlung. Das Ordnungsamt übernimmt die Geschäftsführung.
Die stimmberechtigten und beratenden Mitglieder der Vollversammlung können sich vertreten lassen.
Die Vollversammlung kann weitere beratende Mitglieder berufen.
Die Vollversammlung gibt sich und ihren Arbeitsgruppen eine Geschäftsordnung. Die Vollversammlung tagt mindestens drei Mal im Jahr.
- Arbeitsgruppen
Die Vollversammlung kann themenabhängige Arbeitsgruppen bilden. Die Arbeitsgruppen tagen anlassbezogen.
Die Arbeitsgruppen befassen sich mit den von der Vollversammlung definierten Handlungsfeldern. Die Arbeit in den Arbeitsgruppen soll die Akteur/innen miteinander vernetzen und in den Austausch bringen.
Den Arbeitsgruppen können auch Institutionen und Personen angehören, die keine stimmberechtigten oder beratenden Mitglieder der Vollversammlung sind.
- Bürger/innenbeteiligung und Quartierslabore
Die Quartierslabore in den Stadtbezirken werden dialogorientiert fortgeführt. Dabei sollen bis einschließlich 2024 Quartierslabore in denjenigen acht Stadtbezirken stattfinden, in den bisher noch kein Quartierslabor stattgefunden hat.
Die Verwaltung wird gebeten, dem ABöOAB und den Bezirksvertretungen vor der Durchführung der nächsten Quartierslabore ein Konzept vorzulegen. Dieses soll Aussagen darüber treffen,
• wie die Kommunalpolitik im Vorfeld der Durchführung eines Quartierslabors informiert und gegebenenfalls beteiligt wird,
• in welcher Form auch über digitale Beteiligungsformate Eingaben von Einwohner/innen möglich sind und wie diese veröffentlicht und bewertet werden.
• wie Verbände, Vereine, sowie Jugend- und Sozialarbeit in den Quartieren in die Labore eingebunden werden sollen
Es soll insbesondere möglich sein, dass sich aus den Quartierslaboren weitere Handlungsfelder entwickeln.
Die Verwaltung stellt dar in welcher Form das neue Beteiligungstool der Stadt zur Unterstützung des Masterplanprozesses beitragen kann.
Die Ergebnisse der Quartierslabore werden an die Vollversammlung beziehungsweise an deren Arbeitsgruppen berichtet.
Prozess
Die Verwaltung gibt dem ABöOAB halbjährlich mündliche Zwischenberichte zur Entwicklung des Masterplan Kommunale Sicherheit 2.0 und zur Arbeit der Vollversammlung.
Begründung:
Erfolgt mündlich.