Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet um Stellungnahme der Verwaltung:
Verkehrssicherheit der Sportanlagen:
- Wie gestaltet sich das Thema „Verkehrssicherheit“, wenn die Sportanlagen in die Verantwortung der Vereine übertragen werden (rechtlicher Umfang, Dauer, Bedingungen)?
- Wie trägt die SFB der beschriebenen deutlichen Erhöhung der Kontrolldichte Rechnung und inwiefern werden auch günstigere bzw. technische Alternativen zur Kontrolle der Sport- und Nebenanlagen in Erwägung gezogen, um den erhöhten Personalbedarf auszugleichen?
Nutzung der Sportanlagen:
- Welche Sportanlagen könnten – wie von den SFB erwähnt – wieder reaktiviert bzw. für einen ganzjährigen Spielbetrieb (Kunstrasen, Flutlicht) umgebaut werden?
- Wie funktioniert die Vergabe der Sportanlagen und Sporthallen (Ziele, Kriterien, Evaluation der Wirksamkeit)?
- Was meint die SFB mit „deutlich über der Norm liegende Belegung vieler Sportanlagen“? Von welcher Norm ist die Rede? Inwiefern würde die SFB auch Unternutzungen einer Sportanlage eigenständig erkennen?
- Wie viele Anfragen von Sportgruppen bzw. -vereinen gab es in den letzten Jahren, die nicht mit einer Zuteilung bedient werden konnten? Wie ist die Praxis, wenn eine Gruppe auf einer Anlage trainieren möchte, dem örtlichen Verein aber nicht angehört?
Weitere Sportförderungen:
- Wie fördert die Stadt Dortmund auch offene Sportangebote, neue Bewegungsformate und neue Sportgruppen, die durch das Netz der bestehenden Sportförderung fallen?