Begleitend zur Vorlage „Ökologisches Waldkonzept“ bitten die Fraktionen B90/Die GRÜNEN, DIE LINKE+ und DIE FRAKTION um eine Beschlussfassung zu nachstehenden Anträgen.
1) Der AKUSW begrüßt die Vorlage „Ökologisches Waldkonzeptes für den Stadtwald Dortmund“ außerordentlich und lobt die hervorragende Vorarbeit der Fachgruppe ökologisches Waldkonzept im Rahmen der Konzepterstellung.
2) Die Verwaltung richtet eine Arbeitsgruppe „FNW-Flächen“ zur Begleitung der Flächen für die natürliche Waldentwicklung ein. An dieser Arbeitsgruppe sollen die beteiligten Gruppen der Fachgruppe ökologisches Waldkonzept beteiligt werden (Verwaltung, Fortwirtschaft, Umwelt- und Naturschutzverbände, Politik). Eine Deckelung der FNW-Flächen in der Vorlage auf 10% entfällt und diese Fragestellung wird an diese Arbeitsgruppe überwiesen. In diesem Rahmen soll auch der mehrheitlich gefasste Prüfauftrag der Politik zur Ausweitung der FNW-Flächen auf 30% abgearbeitet werden, der bislang noch unbearbeitet ist.
3) Der AKUSW beauftragt die Dortmunder Stadtentwässerung mit einer Prüfung, wo und in welchem Umfang Entwässerungsgräben im Dortmunder Stadtwald geschlossen werden können. Diese Prüfung war im Rahmen der Fachgruppe zum ökologischen Waldkonzept nicht möglich, da die Stadtentwässerung in die Konzepterstellung nicht eingebunden war.
4) Abweichend von der Biotopholzstrategie „Xylobius“ soll der Erhalt möglichst aller Biotopbäume im Dortmunder Stadtwald in der bisherigen bewährten Praxis fortgesetzt werden. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob eine Förderung der Maßnahmen über die Förderrichtlinie Naturschutz (FöNa) möglich ist, die die doppelte Menge an Biotopbäumen im Vergleich zu Xylobius als förderfähig ausweist (20 Biotopbäumen/ha).
5) Kalamitätsholz soll nach der Biotopholzstrategie „Xylobius“ nur bei geringen Mengen weitgehend im Wald verbleiben und hier die Biotopfunktion des Waldes stärken. Bei größeren Mengen soll zwischen ökologischer und ökonomischer Wertschöpfung abgewogen werden. Für den kommunalen Forst möchte der AKUSW festgehalten haben, dass diese Abwägung weitgehend zu Gunsten der ökologischen Wertschöpfung ausfallen soll.
6) Entsprechend der Empfehlung des Beirates der unteren Naturschutzbehörde sollen die beiden aufgeführten Punkte in der
„Dienstanweisung Artenschutz im Wald“ ergänzt werden:
6.1) Avifauna: Auch Mäusebussard und Waldkauz sollen, wie in der
Vorgängerversion der Dienstanweisung aus dem Jahr 2010, berücksichtigt werden.
6.2) Amphibien: Bei Arbeiten vom 01. März bis 31. August vor allem in der Nähe von Gewässern (Umkreis 500m) sind wegen der zu dieser Zeit
erfolgenden, räumlich konzentrierten Amphibienwanderungen zu den Laichhabitaten die entsprechenden Flächen auf Amphibienvorkommen zu
überprüfen. Bei Forstmaßnahmen im Bereich von Wanderrouten würde es sonst in dieser Zeit zu massiven Individuenverlusten kommen. Auch hier
sind die lokal gefährdeten Arten zu betrachten: Beispielhaft Fadenmolch (planungsrelevant), Feuersalamander (vom Aussterben bedroht), Grasfrosch
(stark gefährdet).