Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung. Die Verwaltung wird um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
- Wie viele Anträge auf Schulbegleitung nach § 112 SGB IX in Verbindung mit § 75 SGB IX in der Zuständigkeit des Sozialamtes wurden für das Schuljahr 2023/24 insgesamt gestellt?
- Wie viele dieser Anträge wurden neu- bzw. weiterbewilligt?
- Wie viele Anträge wurden mit welchen Begründungen abgelehnt?
- Welche Schritte zur Vereinfachung des Antragsverfahrens wurden umgesetzt?
- Wie viele Maßnahmen werden aktuell in Poollösungen umgesetzt?
Begründung:
Zur Teilhabe an Bildung (§ 112 SGB IX in Verbindung mit § 75 SGB IX) werden unterstützende Leistungen erbracht, welche Schüler*innen mit Behinderung in die Lage versetzen, Bildungsangebote gleichberechtigt mit anderen wahrnehmen zu können. Das Sozialamt ist dabei für Kinder und Jugendliche mit körperlichen und/oder geistigen Beeinträchtigungen bis zur Beendigung der Schullaufbahn, max. bis Sekundarstufe II, zuständig.
Kinder und Jugendliche, die seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind (etwa möglicherweise begründet durch Autismus, ADHS und/oder einer sozial/emotionalen Störung), haben Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII. Dafür ist das Jugendamt zuständig. Im zuständigen Ausschuss AKJF ist eine ähnliche Anfrage für den dortigen Zuständigkeitsbereich bereits gestellt und beantwortet worden (Drucksache Nr: 32545-23/1).